Preisanpassungen bestehender Kaufverträge

  • Das Thema "Preiserhöhung" hatten wir schon mal bei den Lieferzeiten kurz besprochen, hier bestand die Möglichkeit, daß auch bei bestehenden verbindlichen Bestellungen der Kunde den angepassten Mehrpreis zahlen muss und vom Kauf zurücktreten kann, wenn die Preiserhöhung über 5% und die Lieferzeit über 4 Monaten liegt.

    Sicherlich sind die Preisanpassungsklauseln im Vertrag relevant, ja. Im ungünstigsten fall bedeutet es, daß ein bestelltes KFZ unserer Klasse dann 2500€ teurer wird.

    Von einem solchen Fall wurde bisher nichts im Forum berichtet; Skoda hatte ja auch Produktionsferien8)


    Nun hat der Verwalter des Souveräns (also meine Regierung) beschlossen, die Mehrwertsteuer ab Juli für 6 Monate auf den Stand vor der letzten Anpassung (also 16%) festzusetzen. Da die Mehrwertsteuer an den Staat abgeführt würde und formaler Betragsbestandteil ist (zuzgl. Mehrwertsteuer von xx%) könnte die Möglichkeit bestehen, als Käufer 1000€ zu sparen.:)

    Oder ist das ein Denkfehler?

    gruß wolf

  • Diese Frage stelle ich mir auch gerade! Ich werde voraussichtlich im Juni meinen Kodiaq-Dienstwagen bekommen und bin mir nicht sicher, ob der zu versteuernde Bruttolistenpreis jetzt um 3 % sinkt, was sich schon positiv auswirken würde...

  • Kaufprämie für Autos startet bei 2500 Euro


    Gazello Wenn du den Wagen im Juni bekommst, dann geht die zeitweilig reduzierte Mwst. an dir vorbei, denn die gilt ab dem 1. Juli.

    Du hast recht, ich habe mich allerdings verschrieben und JULI gemeint. Hier die Einschätzung unserer Lohnabrechnungsstelle:


    "Für die Berechnung der privaten Kfz-Nutzung ist der Bruttolistenpreis des Pkws zum Zeitpunkt der Erstzulassung maßgeblich.Sollte sich der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung ändern, benötigen wir eine neue Bescheinigung vom Autohaus."

  • Du hast recht, ich habe mich allerdings verschrieben und JULI gemeint. Hier die Einschätzung unserer Lohnabrechnungsstelle:


    "Für die Berechnung der privaten Kfz-Nutzung ist der Bruttolistenpreis des Pkws zum Zeitpunkt der Erstzulassung maßgeblich.Sollte sich der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung ändern, benötigen wir eine neue Bescheinigung vom Autohaus."

    Das reißt's aber wirklich nicht raus. Bei 52T ursprünglicher Bruttolistenpreis hieße das 13,11€ weniger zu versteuerndes Einkommen - also letztlich ein paar Euro. Beim Kauf als Privatmann/frau/divers mag das was bringen, ansonsten........

  • Aber wir dürfen auch nicht die Kilometerpauschale vergessen.....


    Bei mir sind es bei einem netto-Preis von 50.008,40€ (abrunden auf volle 100€ nicht vergessen) und 17km Arbeitsweg ca. 22€ weniger zu versteuern pro Monat.

    Wenn man mal von 40% Steuersatz ausgeht dürften es so um die 13€ ausmachen.... bei 36 Monaten immerhin 468Euro.

  • Als Privatkäufer, der das Auto vollständig selbst zahlen muss wären für mich die 3 % Mwst. Reduzierung schon interessant. 1300 EUR in meinem Fall haben oder nicht, finde ich schon nett. Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann, ist jetzt echt die Diskussion der Dienstwagennutzer. Obiges Beispiel genommen muss ich sagen, dass 468 EUR innerhalb 36 Monaten für mich jetzt kein Grund wäre in Jubelstürme zu verfallen, oder etwas anderes zu bestellen. Das soll jetzt kein Bashing der Dienstwagenberechtigten werden, ich finde nur, dass man echt mal die Kirche im Dorf lassen sollte.

  • Das mit dem Dienstwagen betrifft mich auch.

    Sollte meiner ab Juli kommen, nehme ich das gerne mit. Geld ist Geld.

    Aber die 10 - 15€ reissen mich da echt nicht raus.


    Würde deswegen nicht alle Verrückt machen, damit mein Auto erst im Juli angemeldet wird.

    Um 10€ zu sparen, gibt es genug andere Möglichkeiten;)


    papamia Als Privatperson ist es auch nkicht anders 1300€ bei einer Durchschnittlichen Nutzung von 7 Jahren wären 186€ pro Jahr.

    Das entspricht knapp 15,50€ pro Monat. Bei längerer Nutzung oder weniger Sparpotenzal wird es weniger.


    Du siehst: wir sitzen alle im selben Boot:saint:

  • Natürlich sehe ich es auch so, dass wir im Grunde alle im selben Boot sitzen. Ich fand nur manche Kommentare der Dienstwagenberechtigten etwas übertrieben. Ich gönne es jedem,der vom Arbeitgeber einen Dienstwagen gestellt bekommt, vor allem, wenn man sich den auch noch selbst aussuchen und zusammenstellen kann. Als privater Käufer, der das Auto tatsächlich, ob bar, finanziert oder als Leasing zahlt ist das trotz allem aus meiner Sicht noch ein gewisser Unterschied.


    Ich habe mich aber jetzt gegen eine Neubestellung entschieden, da mein favorisierter L & K in der gewünschten Ausstattung kaum noch bis Ende des Jahres kommen wird. Dazu begeistert mich der ab neuem Modelljahr verbaute MIB3 auch nicht gerade. Eventuell schaue ich dann mal im nächsten Jahr nach dem neuen Enyak. Mit der jetzt beschlossenen erhöhten Föderung wird das Auto ja noch ein wenig mehr interessant. Und da jetzt bei mir um die Ecke eine Schnellladesäule unserer Stadtwerke gebaut wurde hat sich auch die Ladethematik geklärt.


    So jetzt aber wieder zurück zum eigentlichen Thema.;)

  • Du vergleichst eine Nutzung von 3 Jahren (Leasing) mit einer Nutzung von 7 Jahren als Privatperson, die den Wagen gekauft hat?


    Entweder beide Rechnungen mit 3 oder beide mit 7 Jahren - ansonsten ist das ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen.

  • Du vergleichst eine Nutzung von 3 Jahren (Leasing) mit einer Nutzung von 7 Jahren als Privatperson, die den Wagen gekauft hat?


    Entweder beide Rechnungen mit 3 oder beide mit 7 Jahren - ansonsten ist das ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen.

    Na ja, ich wollte beide Arten nicht vergleichen. Weil sie nicht vergleichbar sind.

    Hier ging es um die Aussage "...bei dir sind es nur 11€ im Monat und bei mir 1300€ weil ich ihn kaufe..."


    Daher habe ich die Ersparnis auch auf den Monat runter gebrochen, die in der Zeit der Nutzung anfällt.

    Alles andere ist nicht Vergleichbar.

    Bei Kauf ist es mein Eigentum. Bei Verkauf fragt dann auch keiner mehr ob ich 16 oder 19% MwSt bezahlt habe.

    Der Restwert ist nach Nutzung und Pflege abhängig und ich bekomme noch einen gewissen Restwert.


    Beim Geschäftswagen bezahle ich monatlich einen Betrag für ein Auto, das ich nie Besitze / besitzen werde.

    Ich zahle für die Nutzung (unabhängig von der eigentlichen Nutzung), da es an den Bruttolistenpreis gekoppelt ist (den auch keiner Bezahlt;))


    Ich habe sowohl einen privaten Wagen und auch einen Geschäftswagen.

    Ich kennen beide Seiten, gönne jedem die Ersparnis, aber finde das diese 3% weniger MwSt kaum etwas bringen, wenn die Anschaffungen nicht groß sind.


    Hier ging es rein um die Ersparnis im Nutzungszeitraum

    Der liegt bei Geschäftswagen zwischen 2 und 4 Jahren.

    Bei Privaten (gekauften) über 5 Jahre.


    Aber das soll nicht das Thema sein.

    Ich bleibe dabei, das die Ersparnis unabhängig von der Art der Art der Anschaffung bei allen in etwa gleich ist.

  • Würde deswegen nicht alle Verrückt machen, damit mein Auto erst im Juli angemeldet wird.

    Nachdem wir hier in Bayern fast 2 Wochen auf einen Zulassungstermin warten müssen (zumindest in meinem Landkreis), mach ich mir hier ebenfalls keinen Kopf....

    Grüße VanBov

  • Hallo zusammen,


    hat jemand schon was von folgender Kombination gehört...


    1.) Ich habe das Auto im Januar bestellt


    2.) Das Auto ist schon da und fertig.....


    3.) Ich hole das Auto erst am 01.07.2020 ab


    4.) Ich habe das Auto "finanziert".


    Ab Juli gibt es "nur" noch 16% Mehrwertsteuer....


    1.) Der Freundliche sagt, dass ich bei der Abholung eine Rechnung mit den 16% bekomme. Also spare ich schon einmal die 3%.


    2.) Er kann mir aber nicht sagen, was mit der bereits "fertigen" Finanzierung ist. Das kann er erst am 01.07. Aus meiner Sicht muss doch dann die Finanzierung angepasst werden oder?


    Was denkt Ihr?


    VG


    PS: Folter auf das fertige Auto zu warten :) Fühle mich schon irgendwie etwas "geizig"!

  • So ist es bei mir auch. Das Auto ist bereits beim :) und ich wollte gern den 3.7. als Übergabedatum. Auch mein Ansprechpartner meinte, dass das mit der Finanzierung noch geklärt werden muss. Evtl. müssen wir einen neuen Finanzierungsvertrag beantragen. Habe bis jetzt noch keine weiteren Infos bekommen.

    Also heißt es jetzt erst mal abwarten und die Vorfreude genießen.

  • So ist es bei mir auch. Das Auto ist bereits beim :) und ich wollte gern den 3.7. als Übergabedatum. Auch mein Ansprechpartner meinte, dass das mit der Finanzierung noch geklärt werden muss. Evtl. müssen wir einen neuen Finanzierungsvertrag beantragen. Habe bis jetzt noch keine weiteren Infos bekommen.

    Also heißt es jetzt erst mal abwarten und die Vorfreude genießen.

    Vielen Dank......so wird es wahrscheinlich laufen......habe gestern Abend schon einmal "heimlich" beim Freundlichen auf dem Hof das Auto angeschaut. *Freu*

  • KF-System

    Hat das Thema geschlossen.