Leergewicht vom RS benötigt

  • Moin zusammen!!

    Kann mir jemand info geben, was beim RS unter "G" (Leergewicht) eingetragen ist ?

    Es geht um die 100kmh Zulassung und dafür wird das Leergewicht als berechnungsgrundlage herangezogen. Da zählt in erster Linie der Eintrag im Fahrzeugschein und nicht nach COC.


    Grüße!

  • Das mag dann letztendlich im COC stehen, wichtig ist der eingetragene Wert im Fahrzeugschein. Manchmal ist dieser Wert deutlich unter dem im COC.

  • Stimmt, im Fzg.schein steht bei meinem das fahrfertige Leergewicht und im COC steht noch das aktuelle Fahrzeuggewicht, welches um das Gewicht des Standardfahrers von 75 kg höher ist.

    Wenn das COC ja vorliegt, einfach das niedrigere der beiden Gewichtsangaben nehmen. Die Gewichte im CoC sollten aber vom individuellen Fahrzeug sein und sich also je nach Ausstattung unterscheiden, oder?


    Gruß

    Jürgen

  • Ich habe bei mir im Kaufvertrag vermerken lassen, das dass tatsächliche Fahrzeggewicht eingetragen wird.


    Bekomme aber ein L&K mit Vollausstattung, aber Auslieferung ist erst am 6.7.2020

  • Stimmt, im Fzg.schein steht bei meinem das fahrfertige Leergewicht und im COC steht noch das aktuelle Fahrzeuggewicht, welches um das Gewicht des Standardfahrers von 75 kg höher ist.

    Wenn das COC ja vorliegt, einfach das niedrigere der beiden Gewichtsangaben nehmen. Die Gewichte im CoC sollten aber vom individuellen Fahrzeug sein und sich also je nach Ausstattung unterscheiden, oder?


    Gruß

    Jürgen

    Bei der 100kmh Zulassung verhält es sich so:

    Leergewicht (G im Fahrzeugschein) mal Faktor x entspricht dem max. Gewicht des Anhängers mit dem du 100 fahren darfst. 100er Zulassung für den Anhänger vorausgesetzt. Max. Anhänger Gewicht darf natürlich auch nicht überschritten werden.
    Beim Bär mit elektronischem Anhänger stabilisierungs System beträgt der Faktor x 1,2. ( Anhänger esp muss auch eingetragen sein)

    Mal angenommen es sind 1850 kg eingetragen darf ich bis zu 2,22 to 100 fahren . Mein Bootstrailer liegt bei 2,2 to.....würde für mich passen. Weniger wie 1850kg unter „G“ würde für mich also nicht passen.

  • Danke udow. für die Aufklärung...hätte ich, ohne googeln zu müssen, so nicht gewusst!


    Nur hilft dann das Fahrzeuggewicht aus dem Fzg.Schein eines anderen Bären wenig, wenn sich die Ausstattung, sprich Mehrgewicht, unterscheidet, oder?


    Gruß

    Jürgen

    🚟🚟

  • Hallo udow,

    das betrifft Anhänger. Bei einem Wohnwagen ist das Verhältnis im 1:1.

    Als 1800 Kg Pkw Leergewicht = 1800 Kg Gesamtgewicht Wohnwagen.


    Sonnige Grüße aus SH

    Stimmt, aber in meinem Fall geht es, wie gesagt, um einen Bootstrailer. ...mit Boot drauf versteht sich 😉

  • Meistens werden die Standard Gewichte der Modellreihen eingetragen (also ohne extra Ausstattung) Aber wenn (beim RS) die 1880kg bei jemanden im Schein stehen wird es bei mir nicht weniger sein denke ich 🤔

  • Damit wir da nicht noch länger über Sinn und Unsinn diskutieren, im Anhang ein Foto von meinem Fahrzeugschein. (Zumindest ein Ausschnitt :) )20200621_094204.jpg

  • Wunderbar!
    Besten Dank 👍

  • ;:geschlossen;: