Hat sich mal jemand Gedanken gemacht, ob das Kamera-Bild der Frontkamera quai als Dashcam aufgezeichnet werden kann?
Technisch ist das bestimmt möglich - wird aber wohl durch einfaches Codieren nicht umsetzbar sein.
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Neues Benutzerkonto erstellenHat sich mal jemand Gedanken gemacht, ob das Kamera-Bild der Frontkamera quai als Dashcam aufgezeichnet werden kann?
Technisch ist das bestimmt möglich - wird aber wohl durch einfaches Codieren nicht umsetzbar sein.
ob das Kamera-Bild der Frontkamera quai als Dashcam aufgezeichnet werden kann?
ohne jetzt die Technik näher zu kennen, würde ich vermuten dass es grundsätzlich mit einem Videosplitter möglich wäre, aber:
die Kamera braucht dazu ein Signal zum Einschalten um ein Bild zu liefern - kann man sicher nachstellen, aber was erzeugt dieses Signal auf MMI-Seite?
und was passiert im MMI, wenn die Frontkamera sendet - schaltet das dann das Display durch?
Interessante Idee und auch nachvollziehbar, aber die erforderliche Software müsste vom Hersteller kommen - ein reines Codieren kann das mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht. Da ist eine im Grill versteckte Funkkamera so wie sie bei manchen Dashcams möglich sind, wahrscheinlich einfacher und preiswerter
ja, das hatte ich vermutet. Ich glaube sogar, dass das ohne Videosplitter machbar wäre, weil der videostream ja ohnehin ständig ausgewertet wird (z. B. für Front assist und Verkehrszeichenerkennung) - auch ohne dass das Bild auf dem Display sichtbar ist. Der Stream müsste nur auf die SD Karte geschrieben werden...
Aber wie schon gesagt, dass sind Eingriffe ins System, die nur der Hersteller durchführen könnte.
dass das ohne Videosplitter machbar wäre, weil der videostream ja ohnehin ständig ausgewertet wird
solche Überlegungen kenne ich auch aus unserem Haus - zwar schon ein paar Jahre her, aber wenn ich mich recht entsinne, dann hat man sich damals aus einer Vielzahl rechtlichen Erwägungen dagegen entschieden. Wobei, damals gibg es primär um ein Koppelung mit der Alarmanlage zur Aufzeichnung von zB Parkschäden. Aber auch um eine Dash-Funktion war in der Überlegung -das muss so um die Zeit des Dashcam-Urteils gewesen sein, hat also die neue Rechtslage bereits berücksichtigt.
Ich meine mich zu entsinnen, dass das (oder ein anderes) „Dashcam“-Urteil dies erlaubt hat - inkl. gerichtlicher Verwertbarkeit!?
dass das (oder ein anderes) „Dashcam“-Urteil dies erlaubt ha
ja, aber hier ging es um mehr - zB eine Überwachung des geparkten Fahrzeugs ist problematisch hinsichtlich Datenschutz. Jedenfalls hat die Abwägung der weiteren rechtlichen Einflüsse das ablehnen lassen.