Frage Zulassungsbescheinigung 1 - Anhänger
- Mr.V
- Geschlossen
- Unerledigt
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Ich vermute mal, abzüglich F1 bleibt dann eben für den Hänger max. Gewicht von 2500kg übrig. Den darfst Du dann ziehen.
S. O1
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F.1 Zulässige Masse Zugfahrzeug = 2.430kg,
zul. Masse Anhänger 2.500kg,
macht zusammen nach allgemein anerkannten Regeln 4.930kg Gesamtmasse Fahrzeug inkl. Anhänger (Zug-Kombination).
Übrigens wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet!
Schlaumeiermodus: in kg misst man die Masse, nicht das Gewicht... Schlaumeiermodus aus.
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relevant werden die 4930kg für Führerscheinihaber der Klasse B / B96
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gebremster AH 2500 kg, ungebremster AH 750 kg, max.
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relevant werden die 4930kg für Führerscheinihaber der Klasse B / B96
Ach, stimmt ja. B96 erlaubt ja nur max. 4250 kg für die Zug-Kombination. Wer das technisch mögliche Maß ausnutzen will, braucht also BE (max. 7.000kg Zug-Masse) oder C1E.
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Wohl dem, der noch die alte Klasse III gemacht hat ... (und bei der Neuausstellung alle Einträge kontrolliert hat).
Es ist ja doof, wenn man will und nicht kann. Besser ist es dann, dass man könnte, wenn man wollte
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KF-System
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