KFZ Steuer ab 01.01.2021

  • So, nun mal das Thema KFZ Steuer zu Aktuellen seit 2018 geltenden Berechnungsgrundlage und die Spekulationen für die KFZ Steuer ab 01.01.2021


    Feuer frei


    Im übrigen muss man den Durchschnittlichen CO2 Verbrauch nach WLTP zur Grundlage verwenden (gilt seit 2018)


    Heißt bei meiner Konfiguration 196g/km entspricht 242€ wenn ich ihn noch dieses Jahr zulasse, und zwar für den Rest seiner Lebenszeit in Deutschland.


    Hab gerade noch die für nächstes Jahr berechnet: 304€

    Na ja 62€ mehr......


    https://www.bundesfinanzminist…fzRechner/KfzRechner.html

    2 Mal editiert, zuletzt von morcy ()

  • Also greift die neue Berechnungsformel 2021 nur für die Neuzulassungen. Die diesjährigen Zulassungen werden nächstes Jahr also nicht teurer?! Gut.. , das wir mir bis jetzt nicht ganz klar.. Geht hierbei um Schadensersatzansprüche, sollte der Wagen dieses Jahr nicht mehr geliefert werden.

    Heißt bei meiner Konfiguration 196g/km entspricht 242€ wenn ich ihn noch dieses Jahr zulasse, und zwar für den Rest seiner Lebenszeit in Deutschland.


    Hab gerade noch die für nächstes Jahr berechnet: 304€

    Na ja 62€ mehr....

  • ja genau, alle KFZ welche dieses Jahr noch zugelassen wird, hat immer den jetzigen Berechnungssatz.

    Alle KFZ die ab nächstes Jahr zugelassen werden sind selbstverständlich nach neuem Berechnungssatz besteuert. Wenn mich nicht alles täuscht gibts 2024 nochmal eine Steigerung der Steuer die aber alle KFZ die bis zum 31.12.2023 nicht betreffen.


    Um einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen fehlt dir, glaube ich, die Grundlage. Außerdem wie hoch sollte die sein, würde ja davon abhängen wie lange du das Auto fährst. Das lässt sich, außer du hast Leasing, nicht genau beziffern.

  • Da wirst du keinen haben Moersche. Dein Unverbindlicher Liefertermin ist 08/20?

    Dann bleiben dir die regulären Ansprüche die du als Käufer hast, laut Vertrag. Da kannst du, wenn du alle deine Fristen nutzt nach einer bestimmten Zeit ohne Ansprüche seitens des Händlers vom Kaufvertrag zurücktreten.

    Machst du das nicht und behältst den Wagen danach, wirst du auch von niemanden die Steuer erstattet bekommen sofern er erst in 2021 geliefert wird. Hättest ja vorher den Kaufvertrag stornieren können, wenn die Erhöhung so dramatisch ist und die geringere Steuer mit der Kaufgrund war.

    Wann hast du bestellt? März? Da war bereits bekannt das 2021 die Steuer erhöht wird.


    Skoda kann nichts dafür das die Steuer erhöht wurde und die arbeiten auch nur Ihre Aufträge ab. Ab einem gewissen Punkt wird es nun mal jemanden treffen welcher der erste sein wird. Danach folgen alle anderen.



  • Ich werde mich die Tage mit dem Thema genauer beschäftigen. Aber meines Wissens nach, kann man den Vertrag kündigen oder aber Schadenersatz geltend machen, sollten durch den Lieferverzug Mehrkosten entstehen. Das wären dann 2021 höhere kfz- und Mehrwertsteuer.

    Aber will nicht zu sehr vom Thema abweichen.

  • Der Lieferant/Verkäufer ist nur verantwortlich für Kosten, die in seinem Einflussbereich liegen. Für steigende Kosten von Energie, Steuern, Versicherungen kann er nicht haftbar gemacht werden.


    Bei Lieferverzug kann auch nur dieser angerechnet werden. Schadenersatz ist denkbar, der tatsächlich entstandene Schaden muss aber aufwendig nachgewiesen werden. Erhöhte Steuern sind aber wohl eher kein ernsthafter Schaden.

  • Zudem hat eine Steuererhöhung nicht stattgefunden. Der Hersteller hat Entscheidungen des Staates nicht zu vertreten. Du musst dich bei solchen Forderungen an den Staat wenden.

    Den Vorteil willst du mitnehmen aber nicht die Erhöhung, bzw. normalen Steuersatz tragen. Da prallst du eh ab.

    Hersteller im behalten sich auch technische Änderungen vor, die gesetzlich notwendig werden, die musst du ebenso mittragen. Da erwachsen dir keine Ansprüche raus.

  • Ich dachte schon neulich, als ich mich mit dem Thema auseinandergesetzt habe, das es deutlich mehr als die 62€ sein werden. Da ging ich aber davon aus das die, in meinem Fall 196g/km, komplett als CO2 Ausstoß gerechnet werden. Aber es sind ja noch die 95g/km abzuziehen die mit 0€ versteuert werden.

    Was ich aber immernoch nicht verstehe ist: Mein Kodiaq wird voraussichtlich 196g/km CO2 ausstoßen, eigentlich müssten dann 4€ pro g/km berechnet werden dh. 196 - 95= 101g/km

    Da 196g/km wäre nach der geltenden Tabelle 4€ pro g/km fällig. Ergo wären allein für die CO2 Besteuerung 404€ fällig + 2€ je angefangen 100cm3 =40€

    404€ + 40€ = 444€

    Aber kein KFZ Steuerrechner errechnet diese Summe.

    Echt verwirrend Screenshot_20200930-155454_Chrome.jpg

  • Hab mal den Beitrag von digit aus einem Nachbarthread kopiert und zum 2.0 TSI abgewandelt.

    CO2 nach WLTP 196 gr


    Zulassung 2021:

    2000ccm: 20x2 Euro = 40 Euro


    (20x2 Euro) + (20x2,20 Euro) + (20x2,50 Euro) + (20x2,90 Euro) + (20x3,40 Euro) + (1x4 Euro) = 264 Euro + 40 Euro = 304 Euro


    CO2-AusstoßSteuerbetrag pro g/km CO2

    96 bis 115 g/km CO2 2,00 Euro

    116 bis 135 g/km CO2 2,20 Euro

    136 bis 155 g/km CO2 2,50 Euro

    156 bis 175 g/km CO2 2,90 Euro

    176 bis 195 g/km CO2 3,40 Euro

    ab 195 g/km CO2 4,00 Euro

  • :shock-schock: Danke Moersche, da wäre ich in hundert kalte Winter niemals drauf gekommen.

    Total irrwitzig diese Berechnung, wer soll da noch durchblicken. Total Hirnverbrannt und typisch Deutsch.

    Ich meine, das ich es jetzt schon verstanden habe aber wie soll Otto Normalbürger darauf kommen ohne stundenlang im Internet zu recherchieren.

    Danke an digit und Moersche.

    Top recherchiert. :thumbup:

  • Zum Steuerthema

    Vielleicht eine Tabelle oder eine Auswahl?

    Ich musste wie erwähnt bei der Abholung im Juli unterschreiben, daß die Steuer nach WLTP ermittelt wird und das Autohaus mich darüber informiert hat. Wie hoch die Steuer sein würde, konnte mir keiner sagen.

    Das deutsche Finanzamt will 2020 jedenfalls 250€ für einen 2L-TSI mit AHK, Panoramadach, SH, ACC et. etc, 5-Sitzer....

  • Das kommt ja hin bei meiner Berechnung.

  • ... wie soll Otto Normalbürger darauf kommen ohne stundenlang im Internet zu recherchieren.

    Ist das dein Ernst?


    Google: „berechnung steuer kfz neuzulassung 2021“ - das kann ein „Normalbürger“ nicht?

    Diese gestaffelte Berechnung ist doch simple Mathematik...


    Warum jucken euch überhaupt 100 oder sogar 200€ mehr im Jahr bei einem Listenpreis von ca. 50.000€ für die Karre??


    Schadensersatz beim Hersteller einfordern, weil der Staat die Steuer anhebt...? Soll das ernst gemeint sein...?😅😆

  • Uiiii, da ist jemand auf Krawall gebürstet.


    Ich hab jetzt nicht ewig im Netz recherchiert wie sich die Berechnung der KFZ Steuer zusammensetzt. Ich habe es aber auch nicht sofort gefunden. Wenn man allerdings weiß WIE berechnet wird, gebe ich dir Recht, ist es einfache Mathematik.


    Nun zu deiner Kritik bzgl. Kosten,

    Eigentlich ist es egal was das Fahrzeug kostet, es geht lediglich um die laufenden Kosten die den Haushalt jährlich belasten. Das sind beim 2.0 TSI nun mal um die 60€ mehr ab 2021. Auf 10 Jahre rund 600€ die man sich gerne Sparen möchte.

    Ich möchte gerne so wenig wie möglich für das beste Produkt ausgeben.

    Und sag mir jetzt nicht das du den Listenpreis für deinen Kodiaq bezahlt hast weil du die Kohle übrig hattest.

    Ich gehe auch davon aus das du auch zu Angeboten greifst um dein Portemonnaie zu schonen.


    Was den Schadensersatzanspruch betrifft bin ich deiner Meinung, vertrete aber die Meinung das jeder tun und lassen kann was er will (solange kein anderer Mensch darunter leidet). Mein Kommentar ist lediglich dazu das ich keine Erfolgsaussichten sehe.

  • Warum jucken euch überhaupt 100 oder sogar 200€ mehr im Jahr bei einem Listenpreis von ca. 50.000€ für die Karre??


    Schadensersatz beim Hersteller einfordern, weil der Staat die Steuer anhebt...? Soll das ernst gemeint sein...?😅😆

    1. Weil ich davon lieber 10 Kästen Bier kaufen würde. :P

    2. Hast Du wohl falsch verstanden..

    Nicht, weil die Steuer angehoben wird, sondern weil durch nicht eingehaltene Liefertermine zusätzliche Kosten entstehen. Das ist rechtlich eine klare Sache und in den allgemein gültigen Neuwagenverkaufsbedingungen klar geregelt. Diese zusätzlichen Kosten können verschiedener Art sein, u. a. auch eine höhere Steuer als zum vereinbarten Liefertermin.

  • Ok, dann klage und berichte hier. Das Forum ist ja für den Informationsaustausch vorgesehen.

    Eine kleine Spitze sei mir erlaubt:
    60 € Mehrkosten im Jahr würde den täglichen Gegenwert von weniger als einem halben trockenen Brötchen einfachster Art bedeuten. Damit die Justiz belasten zu wollen finde ich ...

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