Automatische Fahrtlichtschaltung (Auto) - Probleme

  • Hi,

    aus meiner Sicht ist irgendetwas nicht so, wie es vielleicht sein sollte.

    Bei der Schaltung "Auto", soll ja eine automatische Umschaltung vom Tagfahrlicht zum Abblendlicht erfolgen.

    Das passiert auch, aber aus meiner Sicht viel zu früh.

    Z.B. Die Sonne scheint und ich fahre los = Tagfahrlicht.

    Ich fahre in eine Strasse mit ein paar Bäumen (ist aber noch super hell dort), kommt die Umschaltung zum Abblendlicht.

    Damit schaltet dann auch das Navi in den Nachtmodus.


    Hat jemand ähnliche Probleme?

    Hatte mit meinem Touran vor x Jahren ähnliche Probleme. 2x wurde der Sensor getauscht. Über die VDCS Programmierung konnte man den Wert dann auch noch mal ändern.

    Keine Ahnung, ob das hier auch möglich wäre. Richtig gut wurde es aber nie. Bei meinem Chevrolet Orlando ging die Umschaltung recht korrekt.

    Gruß

  • Soweit ich mich erinnern kann, kann man die Empfindlichkeit des Lichtsensors in den Einstellungen verstellen.

    Stylischer Quarzgraubär mit fast allem ausser Leder und Pano läuft auf allen vieren mit 150 PS und säuft gerne Diesel.

  • ja es ist so wie Schluffen schreibt das Tagfahrlicht stellt sich laufend um .


    Ich habe die Einschaltzeit auch auf mittel gestellt, vielleicht sollte man das doch ändern daß das Abblendlicht gleich früher einschaltet

    (ist ja schließlich LED) und verbraucht damit nicht soviel Energie.


    Aber ich habe schon bemerkt daß die vorausfahrenden Fahrzeuge teilw. etwas irritiert sind wenn bei mir dauernd das Licht wechselt,

    ebenso für den Hintermann wenn ständig das Rücklicht aus und an geht.

    Ich werde das nochmals ausprobieren ich glaube es gibt ja drei Empfindlichkeitsstufen.


    Habe gestern mal meinen Sohn an den Bodensee fahren lassen, ein eingefleischter Mercedes-Fahrer, aber er hat den Bären dann

    doch sehr gelobt, die Lenkung und das Navi seien besser als im DB.8)8)

  • Das Navi macht tatsächlich zunächst einen sehr guten Eindruck.

    Hatte aber schon einige Irrleitungen auf bekannten Strecken, wie ich es bei BMW,MB und TomTom noch nie erlebt hatte.

    Die Lenkung geht auf Kosten der Rückmeldung, leichter, was eine Frage der Vorliebe ist.

    Da mein C250 noch im Stall steht, habe ich auch eine direkte Vergleichsmöglichkeit.

    Das Gesamtpaket des Kodiaq finde ich auch wirklich gelungen und macht Spass.

  • Bei meinem letzten VAG-Fahrzeug schaltete das Tagfahrlicht bei einer Geschwindigkeit von über 80 Km/h auf Ablendlicht um, um die Sichtbarkeit des Fahrzeuges bei schnellerer Fahrt zu erhöhen. Ich habe in der Bedienungsanleitung für den Bären dazu nichts gefunden und kann das selber in der Praxis auch selber bei schnellerer Fahrt nicht erkennen.
    Hat jemand dazu eine Information für mich?

  • das TFL schaltet sich auch bei höherer Geschwindigkeit nicht aus bzw. um.

    Die autom. Umschaltung auf Abblendlicht richtet sich ausschl. nach den jeweiligen Lichtverhältnissen.

    Diese kann man in drei Stufen selbst verändern.

    Generell finde ich aber das TFL beim Bären schon sehr auffällig und hell, da gibt's wesentlich schlechtere.


    Bei der empfindlichen Einstellung ist es allerdings so dass das TFL sehr oft umspringt, d.h. dann aber auch das das Rücklicht bei Abblendlicht angeht

    das kann andere Fahrer hinter dir schon mal irritieren wenn das öfters passiert.

  • Ich fahre in Einstellung "Spät" und habe die Rücklichter so codiert, dass sie auch bei TFL mitleuchten. Insofern würde es selbst bei einer empfindlicheren Einstellung für den Hintermann keine Irritationen geben, da die Rückleuchten immer Leuchten.


    Rein theoretisch eine in D nicht zugelassene Kombi, macht aber m. M. durchaus sinn. Habe es bei anderen Herstellern auch von Werk aus schon so gesehen...

  • Wollte das Thema nochmal nach oben holen. Ist mir jetzt nach den ersten 1300 km auch aufgefallen. Selbst in der Einstellung Spät umzuschalten, geht das viel zu früh und zu häufig. Ist jetzt so beim MJ2020. Gibt es hier mittlerweile eine Lösung, weil das echt nervt. Schalte ich das Licht von AUTO auf AUS, bekomme ich im Display die Meldung. Bitte Licht einschalten. Irgendwie unbefriedigend. Oder kann man hier was mit der Codierung machen. Mein Jeep war da viel souveräner.


    Ich weiß, ist Meckern auf hohem Niveau, aber wenn ich schon so ein Feature habe, sollte es auch korrekt funktionieren. Der Lichtsensor ist übrigens sauber.


    Grüße

    Volker

  • Fahrt einfach, freut euch und kümmert euch nicht um so lapidare Dinge, ob das Licht an oder aus geht.

    Es steht bei mir auf Auto und Spät und mir ist es völlig Wurst, ob das Licht früher oder später, oder mehrmals hintereinander an, oder aus geht. Es geht in jedem Fall nicht so spät an, dass man ggf. nicht gesehen wird, oder im Dunklen fährt.

  • Hallo,


    Bei mir das selbe problem, manchmal wenn ich hinten jemanden Fahre geht es an und aus. Es erkannt das Auto vorne nicht, wenn ich jemanden treffe geht es sofort aus und dann an wenn er vorbei fahrt.

    Habe ich schon in Werkstat gesagt und die sagen das sie nichts tun konnen. Die haben keine Lust zu helfen.

    Ich glaube das die emfindlickeit einstellen mussen, dann ware alles besser. :/

  • Hätte ich einen Kunden, der so über mich redet, würde der bei mir mit seinen Wünschen auch auf Granit beißen.


    Mit geht das TFL auch zu früh an. Aber andererseits ist das Fahrlicht bei tiefstehender Sonne auch nicht verkehrt. Lösung für Genervte: Standlicht. Und nein, es ist nicht verboten, damit zu fahren. Außer es ist ein anderes Licht vorgeschrieben (Fahrlicht bei Dunkelheit oder schlechter Sicht).


  • Lösung für Genervte: Standlicht. Und nein, es ist nicht verboten, damit zu fahren. Außer es ist ein anderes Licht vorgeschrieben (Fahrlicht bei Dunkelheit oder schlechter Sicht).

    Hallo Horizon : In Deutschland schon:

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    § 17 Beleuchtung

    (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.

    (2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.

    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

    (4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

    (4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im Übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.

    (5) Wer zu Fuß geht und einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mitführt, hat mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

    (6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.

    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html

  • Satz 2 bezieht sich auf die im Satz 1 genannten Umstände.

    Eher nicht, denn es ist nicht Satz 2, sondern Absatz 2 und der gilt ganz allgemein.


    Außerdem im Zweifel lieber 1.000 zu früh Licht an haben als nur ein einziges Mal zu spät. Ich persönlich bin eher der Meinung, auch hinten am Auto gehört immer ein Licht angeschaltet. Das bisschen Strom/Kraftstoff st es wert.

  • Absatz, okay. Da Absatz 1 die zu benutzenden Beleuchtungseinrichtungen nicht benennt, werden sie ab Absatz 2 erläutert.


    Dürfte man wegen der Umstände ohne Licht fahren, trifft Abs. 2 nicht zu.


    Also darf bei guter Sicht tagsüber mit Standlicht gefahren werden.


    Muss man aber nicht... 😁

  • Horizon: eine solche Interpretation des 2. Absatzes liesse es auch zu, am Tage auf einer Straße mit ausreichender Beleuchtung, die höchstwahrscheinlich ausgeschaltet ist, mit eingeschaltetem Fernlicht zu fahren.

    Das wäre aber nach meinem Verständnis dieses Absatzes falsch...🤔


    Gruß

    Jürgen

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