Mit dem Aufkleber, das hat mir letztens auch der DEKRA Mensch gesagt, dass dieser Vorschrift ist und die el. Anzeige nicht ausreichend.
§ 36 STVZO
(4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2
.
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(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung "POR", deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
- 1.
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
- a)
für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
- b)
durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
- a)
- 2.
diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird
Damit reicht das Einstellen der Geschwindigkeitswarnung im Kodi.