Im deutschen Recht gibt es nur erlaubt oder nicht erlaubt. Das ist wie mit schwanger oder nicht schwanger.
Es gibt keine Zwischenlösung.
Markennamen kannst Du jederzeit nennen, solange Du dies nicht kommerziell tust. Dann ist es ohne Erlaubnis verboten.
Und über das Thema Abmahnvereine kann ich ein Lied singen.
Die können manchmal das Gras wachsen hören, bevor Du es gesät hast.
Fakt ist, dass es in dem Augenblick ein Rechtsverstoss ist, in dem es passiert.
Alles andere steht in den Sternen.