…update zu meinem Beitrag #233… nach einer weiteren nervtötenden Fahrt heute (auf 43km ca. 150x. bingbingbing🤮🤮🤮) hab ich nochmals ua. auch beim ADAC recherchiert und dann direkt beim Leasinggeber VW Bank angerufen mit folgendem Ergebnis.
die nette und überaus hilfsbereite Gesprächspartnerin hatte keine Kenntnis von DIESEM Mangel und war entsetzt, was es im Netz alles darüber zu lesen gab. Sie hat direkt während dem Gespräch noch gegoogelt. Sie bestätigte mir auch, das man nicht nur ein Recht auf Wandel hat, sondern auch ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag sofern der Mangel nicht endgültig beseitigt werden kann. Denn was nutzt es, wenn ein neues Fahrzeug gleichen Typs 14 Monate Lieferzeit hat und dann den Fehler ev. immer noch hat (mein Einwand) Es sind natürlich Fristen einzuhalten und der Mangel muss innerhalb der Gewährleistung sein. und genau den Weg werde ich jetzt versuchen zu gehen. Ich fahre keinen Meter mehr mit der Karre, verlange die Beseitigung des Fehlers unter Fristsetzung mit gleichzeitiger Androhung einer Kündigung des Vertrags bei Nichterfüllung. Es wäre vermutlich hilfreich, wenn weitere Betroffene den gleichen Weg gehen würden. Vielleicht lenkt VW dann eher ein. Ich werde weiter berichten.