Nach meinem Rechtsempfinden sind wir nach Eingang der Auftragsbestätigung nur dazu verpflichtet, der Preiserhöhung zuzustimmen, wenn diese berechtigt ist. Wenn Skoda CZ Listenpreise erhöht hat, kann der Verkäufer diese Differenz 100% nicht den Kunden weitergeben und eine dicke Nachzahlung verlangen.
Ich würde es akzeptieren, wenn sein Einkaufspreis gestiegen wäre, dies scheint aber nicht der Fall sein. Anscheinend nutzt von der Forst die Situation mit den Preiserhöhungen aus, um seine Gewinne zu maximieren.
Wenn die Listenpreise gesunken wären, hätten wir auch keinen Cent davon gesehen, es hieße Vertrag ist Vertrag, aber andersrum versucht man so an mehr Geld zu kommen.
Sorry, ich will dir die Freude nicht verderben, aber der von der Forst wird von mir keinen müden Cent mehr sehen, nach alldem was er mit mir abgezogen hat.
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Da sich die Lieferfrist, wegen häufig vorkommender Lieferengpässe für einen Neuwagen in die Länge ziehen kann, läuft der Händler Gefahr, dass er bei Anlieferung des Wagens mehr an den Hersteller bezahlen muss als ursprünglich kalkuliert war, da sich die Preise währenddessen erhöht haben. Der Händler wird sich für diesen Fall, durch eine Preisanpassungsklausel absichern wollen. Solche Klauseln sind generell wirksam, wenn sie nicht über allgemeine Geschäftsbedingungen, sondern individuell (z.B. durch handschriftliche Zusätze zum Formularkaufvertrag) vereinbart werden.
Diese formularmäßige Preiserhöhungsvereinbarung ist nur unter gewissen Voraussetzungen wirksam:
Sie darf nur für Lieferfristen von länger als 4 Monaten vereinbart werden ( § 309, Abs.1 Nr. 1 BGB). Die Frist beginnt nicht schon mit der Bestellung sondern erst, wenn der Händler die Bestellung bestätigt hat.
Die Kriterien für die Erhöhung müssen konkret bezeichnet sein (OLG Celle, BB 1984, 808)
Die Erhöhung muss im Verhältnis zu den im Bereich des Händlers eingetretenen Änderungen stehen ( BGH NJW 1990, 2518; ZIP 1986, 919).
Von der Forst hat mir im Mai 2017 die Bestellung schriftlich bestätigt. Als Lieferzeit wurden 10 bis 12 Monate unverbindlich angekündigt. Jetzt übernehme ich den Kodiaq bereits Ende Januar 2018. Sprich nach 8 Monaten.
Nach meinem Rechtsverständnis ist die Preiserhöhung subjektiv unschön, objektiv betrachtet jedoch rechtens. Der Vertrag mit der entsprechenden üblichen Klausel zur Preisanpassung wurde durch meine Unterschrift im Mai 2017 akzeptiert.
Wir sollten das Thema jetzt schließen.