Da ich Benziner-Fahrer bin kann ich die Diesel-Fahrer nur aufrufen gegen diese Entscheidung des BVG zu klagen. Ich würde mich auf jeden Fall einreihen wenn es ginge.
Alles in allem eine Riesen Sauerei.
Gruß
AudiMQ
Alles anzeigen
Das ist ein Urteil des BVerwG (BVG gibt es nicht) in einem Revisionsverfahren. Dagegen kann man nicht klagen. Allenfalls könnten Betroffene versuchen, Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG zu erheben. Das dürfte aber wenig erfolgversprechend sein, da das BVerwG nur entschieden hat, dass Kommunen Fahrverbote unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausrufen dürfen. Dürfen, nicht müssen.