Hallo:
so wie ich das verstehe gibt es zwei unterschiedliche Garantien nach der 2-jährigen Herstellergarantie:
1. Anschlussgarantie, welche man gleich bei der Fahrzeugbestellung mitbestellen muss - nennt sich m.E. Garantie+
und
2. Garantieverlängerung, welche nach Zulassung des Fahrzeuges über den Skoda Versicherungsservice (Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH) abgeschlossen werden kann - nennt sich dann m.E. Skoda Neuwagen-Garantieverlängerung
Wir haben bei unserem Neuwagen (Abholung am Samstag) gleich bei Bestellung die Anschlussgarantie für 3 Jahre mitgeordert. Also trifft m.E. 1. für uns zu.
Nun zu meinen Fragen zu 1.:
a) In welcher Form erhält man einen echten Nachweis über die abgeschlossene Anschlussgarantie?
b) Wer übernimmt praktisch diese Garantie (Skoda selbst oder Skoda Deutschland oder ein Versicherungsdienst von Skoda)?
c) Erfolgt nach 5 Jahren wie bei der Garantieverlängerung über den Skoda Versicherungsservice auch ein kostenpflichtiger Übergang in die Funktionsgarantie (wenn man nicht kündigt)?
d) Hat jemand von euch die konkreten Garantiebedingungen. Laut Skoda-Internetseite zum Thema Garantie+ sind die Bedingungen im Handbuch enthalten. Laut Handbuch soll man sie wohl vom Händler bekommen. Hat jemand diese Bedingungen vom Händler bekommen?
Danke für eure Antworten.