Für alle Googelfaulen sagt der ADAC folgendes zu dem Thema:
"1. Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden (§ 7 Abs. 2 StVO). Voraussetzung ist, dass auf allen Fahrstreifen so dichter Verkehr herrscht, dass nebeneinander gefahren wird. Das ist dann der Fall, wenn der Verkehr mal auf der einen, mal auf der anderen Fahrspur geringfügig schneller ist.
2. Außerdem dürfen Fahrzeuge dann mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholt werden, wenn diese auf dem linken Fahrstreifen stehen oder langsam (maximal 60 km/h) fahren (§ 7 Abs. 2 a StVO). Bei stehendem Verkehr dürfen Sie auf dem rechten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h überholen. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam in Bewegung, darf rechts höchstens mit einer Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h gefahren werden. Auf der rechten Spur sind somit maximal 80 km/h erlaubt."
Ich muss auch mal bewusst darauf achten, mir ist das bisher noch nicht aufgefallen, dass er rechts nicht schneller fahren/überholen will, wenn auf der linken Spur jemand fährt. Wobei ich ACC mittlerweile meist nur im Stau oder im Wohnwagenbetrieb nutze.