Beiträge von Fun Flyer
-
-
Haben wir, Joma.
Ich mag nur eben Überheblichkeit nicht und seien es nur Spuren dessen.
PS:
Ups, Post #30 -> genau das meine ich ...
-
Nun, 1978 war Radwechsel kein Thema zur Fahrschule. Dennoch wurde mir seinerzeit der Radwechsel, wie in Post #1 berichtet, übermittelt. Seither brauchte ich selbige auch nicht mehr besuchen.
Gebe Dir aber Recht, gut, dass es solche Foren, wie das hiesige hier, und solche "Fachmänner" wie Dich nunmehr gibt.
Ich hätte ja sonst auf meine paar letzten Jahre nur noch schlaflose Nächte gehabt.
-
Falsch? -> Nein, überholt mag sein. Daher ja auch mein Post #1.
Evtl. nochmal genau lesen ... "gefährlichen Halbwissen ..."
Lösung zukünftig für mich, wie bereits AMenge in Post #2 schrieb.
-
Du hast meinen Eingangspost gelesen und verstanden?
Du hast Deinen Post gelesen und verstanden? Ich bin jedenfalls in über 40 Jahren noch nicht mit angezogener Handbremse durch eine Bodenwelle gefahren.
Aber ...
ich merke, hier tut sich ein Generationskonflikt auf.
-
Und ich seit über 40 Jahren, aber egal.
Ja, Risse habe ich erlebt, bei Trabi & Co..
-
Weil der geometrische Weg (quasi benötigte Seillänge) beim Entspannen der Achse zum Aufnahmepunkt am Handbremshebel länger wird. Und wenn eben in der Ebene das Seil bereits gespannt ist, kann es zum "Peng"-Effekt () führen.
-
-
Eine Frage an die Räder-Selbstwechsler, mit dem Scherenwagenheber.
Ich hatte gelernt, zum Räderwechsel 1.Gang einlegen und Handbremse lösen, klar mit Vorlegekeilen gesichert.
Die BA sagt aber nunmehr bei dem DSG nur noch in Stellung "P".
Mhm, dabei ist doch aber die Handbremse aktiv? Funktioniert die mechanisch anders als die bisherigen Seilzug-Handbremsen?
Fernerhin schreibt die BA, in Stellung "P" wird das Getriebe verriegelt. Was bedeutet das technisch, 1.Gang eingelegt?
Auf der Grundlage meines gefährlichen Halbwissens habe ich gestern die Handbremse deaktiviert und den Hebel auf "D" gestellt.
Hat wie all die Jahre zuvor funktioniert.
-
Zinnwald
-
Ah, Danke, wieder was gelernt.
Hatte bisher noch nie eine Veranlassung, in die BT-Geschichte tiefer einzudringen.
-
Ist mir zwar rätselhaft, wie das funktionieren soll, am Handy kann ich doch nur eine BT-Verbindung aktivieren.
Aber wenn Du schreibst, es funktioniert, dann nehme ich das so hin.
-
-
-
Auf dem ersten SC lese ich oben "Bevorzugt". Evtl. verbirgt sich hinter dem Pfeil noch mehr?
-
-
Also bis Dezember 2022 sollte Dein Problem zu Deiner Zufriedenheit, nebst Urlaub 2022 gelöst sein.
Keine Panik
-
Ja nun, die Versicherungsprämie am "50k - Auto" festzumachen, halte ich wiederum für "albern".
Würde ja gleichzusetzen sein, mit dem Suchen nach günstigstem Kraftstoff oder Ja-nicht-einkaufen bei ALDI & Co..
Ich weeß och nich ...
-
Wertverlust ...
Nun, wenn Du dem Käufer plausibel den Bagatellschaden erklären kannst, der Käufer die Kröte schluckt, mag es schleichen.
Betrachte ich dann die deutsche Mentalität, sollte es so nicht laufen.
Aus Deinen Ausführungen vermeine ich aber nunmehr herauszulesen, Du hast Dich eigentlich schon entschieden.
Zmdst. neigt sich die Waage Richtung "Handaufhalten".
-
Richtig, denn bei einem Wiederverkauf könnte es durch das "Handaufhalten" zu Erklärungsnöten und größeren Wertverlust führen.