Ich finde rechtlich ist das Thema doch ganz klar geregelt. Eine Bestellung anzunehmen ohne einen unverbindlichen Liefertermin zu nennen ist in meinen Augen schon sehr arglistig von einem Händler. Da der Kunde so quasi gar keine Kündigungsmöglichkeit hat und im Zweifel auch mehrere Jahre hingehalten werden kann. Und bei Bestellungen ab Anfang diesen Jahres wage ich zu bezweifeln, dass Corona noch als höhere Gewalt gilt. Das hätte der Händler einplanen müssen,
Mein Händler hat 10monate Wartezeit gesagt, ich hab ihm gesagt ich plane min. ein Jahr. Er ließ sich aber von den 10mon. nicht anbringen und hat die Inzahlungnahme meines alten danach gerechnet.
Verzögert sich der neue bleibt er trotzdem bei dem Inzahlungnahme-Preis weil ich ja nix für die Verzögerung kann.
Allein das finde ich schon recht fair.
Manchmal muss man die rechtliche Keule schwingen. Aber ich denke die wenigsten Händler und Kunden haben darauf Lust,so dass man sich auch auf normalen Wege einigen kann. Es darf halt keine Seite mit Forderungen übertreiben.