Natürlich wird das in der Regel niemand bemerken und selbst wenn, was solls. Aber es schadet nicht genau bescheid zu wissen, für den Fall das doch jemand fragt.
Ich habe mich weiter belesen und mir die ECE R87 mal etwas durchgelesen. Dort hab ich auch einen möglichen Grund gefunden, warum die Wimpern als TFL inaktiv sind - es sind minimum 400 cd Helligkeit vorgeschrieben je Licht des TFL in einem 20° Winkel frontal von vorne. Ich denke nicht, dass sie diesen Wert erreichen.
Codiert man also die Wimpern, ist das Tagfahrlicht nicht mehr Typenkonform, sondern "kaputt". Codiert man jetzt aber die Rückleuchten noch dazu, fährt man nicht mehr mit Tagfahrlicht, sondern dauerhaft mit Positionslicht. Sofern das nicht eine andere ECE Reglung verletzt, könnte man damit sogar 100% sauber sein.
Franky selbstverständlich ist die StVO aktuell, das ist geltendes Recht. Das TFL dort nicht erwähnt werden liegt daran, dass deren Funktion über die Typengenehmigung als Zulassungs-Voraussetzung definiert wird, da gibt es nichts was die StVO noch drüber hinaus regel könnte, die müssen zwangsweise voll automatisch arbeiten. Anders gesagt: Niemand muss mit TFL rumfahren, das ist eine Funktion die das Auto selbst haben muss wenn es nach 2011(?) eine europäische Typenzulassung erhalten hat, sonst erhält es keine Zulassung in Deutschland. Wann es an/aus/gedimmt ist bestimmt die ECE, nicht der Fahrer.