Beiträge von xvAHWC642 im Thema „LED-Scheinwerfer und Rückleuchten“

    Na das Passwort ist vor Funktionen die das Auto kaputt machen können, von der Betriebserlaubnis bis hin zum Motorschaden. Wenn man da was mit kaputt macht gibt es natürlich keine Garantie und nichts.


    Hier wurde behauptet, dass eine korrekte Codierung zu Problemen mit dem Garantie führen könnte und das ist reine Spekulation die gängiger Rechtsprechung widerspricht.

    Na der Hersteller kann sich auch darauf berufen, dass er keine Lust hat einen Mangel zu beheben, oder auf die Dreifaltigkeit persönlich. Das endet aber alles spätestens vorm BGH mit einem teuer ausformulierten "netter Versuch".


    Selbst die Vertragswerkstattbindung in den Garantiebestimmungen hat man dort gekippt, ordnungsgemäß ausgeführte Arbeiten am Auto ziehen keinen Garantie-Verlust nach sich. Zu behaupten, mit den sauberen Codierungen gibt es Probleme bei der Garantie, ist reine Spekulation.

    Trotzdem irrst du. Wenn die Wimpern als TFL codiert sind und fallen aus, fällt das unter die Herstellergarantie. Genau so die Tachoinszenierung. Der Hersteller kann nicht die Garantie verweigern, weil man ein Feature aktiviert, dass vom Werk her bestimmten Modellen vorbehalten ist.


    Das mag nicht für fehlerhafte Codierungen gelten, ich bin sicher mit den richtigen Bits im [definition='1','0'][definition='1','0']DSG[/definition][/definition] Steuergerät bringt man die Automatik dazu über den Drehzahlbegrenzer hinaus zu gehen und den Motor zu beschädigen, aber das kann mir Skoda dann auch ohne Probleme nachweisen und entsprechend die Garantie verweigern. Bestimmt schafft man es auch mit den richtigen Bits sein MIB zu zerschießen, auch hier würde ich nicht auf Kulanz setzen. Aber eine korrekt durchgeführte Codierung wie sie auch die Werkstatt machen würde? warum sollte das die Garantie einschränken?


    Achja und LEDs die 2 Jahre im Dauerbetrieb nicht durchhalten sind ein Mangel, ich könnte ja auch immer mit Positionslicht fahren, das ist dem Auto und seinen LEDs ziemlich egal warum sie leuchten, das müssen sie aushalten können.

    Übrigens ist das Steuergerät (serienmäßig) so codiert, dass es beim Blinken nicht das TFL sonder nur die "Streifen"-Leuchte deaktiviert, die Wimpern bleiben also beim Blinken weiter aktiv.


    Hier noch mal die vollständigen Pfade:


    Den Quatsch zur Garantie muss man wohl nicht weiter kommentieren....

    Glaubt mir es ist wichtig bescheid zu wissen, am besten das sogar für den nächsten Besitzer zu dokumentieren. Erst Anfang der Woche hab ich 2 Stunden mit einem Motorrad bei der HU gestanden, weil ich belegen musste, dass ein Teil das wie Zubehör aussieht schon vom Werk verbaut wurde und in einer 120 seitigen spanisch-englischen Typengenehmigung die mir nicht selbst vorliegt keine Reifenfabrikatsbindung vorhanden ist.


    Was man auch nicht vergessen darf: wir VC0S Besitzer haben das in 5 Minuten wieder rausprogrammiert, aber wer dabei auf andere angewiesen ist bekommt echte Umstände falls es doch mal irgendwo auffällt. Man kann nicht jemandem die Wimpern codieren mit dem versprechen, dass es sowieso niemals auffallen wird, denn das kann niemand garantieren. es gibt bestimmt ein paar wenige, die deswegen auf die Codierung verzichten, insbesondere solche die auch mal 100km zum nächsten Codierer fahren.

    Natürlich wird das in der Regel niemand bemerken und selbst wenn, was solls. Aber es schadet nicht genau bescheid zu wissen, für den Fall das doch jemand fragt.


    Ich habe mich weiter belesen und mir die ECE R87 mal etwas durchgelesen. Dort hab ich auch einen möglichen Grund gefunden, warum die Wimpern als TFL inaktiv sind - es sind minimum 400 cd Helligkeit vorgeschrieben je Licht des TFL in einem 20° Winkel frontal von vorne. Ich denke nicht, dass sie diesen Wert erreichen.


    Codiert man also die Wimpern, ist das Tagfahrlicht nicht mehr Typenkonform, sondern "kaputt". Codiert man jetzt aber die Rückleuchten noch dazu, fährt man nicht mehr mit Tagfahrlicht, sondern dauerhaft mit Positionslicht. Sofern das nicht eine andere ECE Reglung verletzt, könnte man damit sogar 100% sauber sein.


    Franky selbstverständlich ist die StVO aktuell, das ist geltendes Recht. Das TFL dort nicht erwähnt werden liegt daran, dass deren Funktion über die Typengenehmigung als Zulassungs-Voraussetzung definiert wird, da gibt es nichts was die StVO noch drüber hinaus regel könnte, die müssen zwangsweise voll automatisch arbeiten. Anders gesagt: Niemand muss mit TFL rumfahren, das ist eine Funktion die das Auto selbst haben muss wenn es nach 2011(?) eine europäische Typenzulassung erhalten hat, sonst erhält es keine Zulassung in Deutschland. Wann es an/aus/gedimmt ist bestimmt die ECE, nicht der Fahrer.

    Stimmt, es ist definitiv keine Ordnungswidrigkeit die Positionslichter als Tagfahrlicht zu benutzen. Absatz 1 ist da recht eindeutig, dass erst mit Dunkelheit bzw. schlechter Witterung Beleuchtung überhaupt erst vorgeschrieben wird. Ergo ist am hellsten Tag jede Beleuchtung erlaubt, die nicht anderweitig verboten wird (Nebelscheinwerfer/Fernlicht).


    Ich würde trotzdem behaupten, dass mit der Gleichschaltung von Tagfahrlicht und Positionslicht ein "kleiner Mangel" in der Hauptuntersuchung vorliegt, denn das aktivieren der Positionslichter müsste ja sichtbar sein, ist es aber nicht wenn die Wimpern immer leuchten.


    (Hält mich jetzt aber auch nicht davon ab das codieren zu versuchen)

    stefan@kodiaq damit könntest du sogar den Grund für die Unterscheidung der Wimpern haben. Denn ohne die Wimpern wären TFL und Standlicht identisch und das wäre kaum zulässig. Ohne die Wimpern hätte man also ein anderes Standlicht integrieren müssen um eine Differenzierung zu schaffen.


    Wäre eventuell bei der HU dann ein kleiner Mangel und im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit, die niemand bemerken würde.

    Also ich habe es nun auch nochmals genau angeschaut: Schalter auf Standlicht und schon gehen die Wimpern zum TFL an. Definitiv selbst leuchtend sind sie auch, da gibt es nichts zu spekulieren oder diskutieren.


    Samstag finde ich hoffentlich die Zeit zur Codierung.

    Die Kunst ist nicht das ändern sondern darauf zu kommen welche Parameter wie geändert werden wollen.... ich vermute im laufe der Jahre sammelt man da die nötige Erfahrung wo man zu suchen hat, so weit bin ich leider noch nicht ganz.

    lue49: Wenn man sich nicht die original-Werte speichert kann man etwas Probleme bekommen, man muss also schon ordentlich sein. Die Hardware+Software zum codieren kostet aber über 300€, kein günstiger Spass.


    Das Standlicht besteht aus dem LED Steifen und den "Wimpern". Das Tagfahrlicht selbst beschränkt sich eben auf den Streifen. Ergo müsste man nur den Wimpern die Funktion des TFL zuordnen. Eventuell finde ich am Wochenende mal eine Stunde das zu testen, sofern mich das VC*S in das Steuergerät lässt.

    Das Codieren ist etwas eingeschränkt, mein aktuellstes VC0S lässt mich zumindest nicht mal in die Klima Steuerung mit dem Vermerk auf unbekanntes Gerät. Mehr als Tacho-Inszenierung konnte ich bisher nicht codieren.


    Bei Licht muss man aber auch vorsichtig sein, man deaktiviert sich schon mal seine Blinker :D Möglich sein sollte es aber.