Beiträge von realshadow im Thema „Verkehrszeichenerkennung“

    Ja, theoretisch schon. Interessant hierzu:


    Eine Kreuzung oder Einmündung hebt ein Streckenverbot (dazu gehört auch die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Zeichen 274) entgegen oft verbreiteter Meinung nicht auf. Zwar müsste an sich das Zeichen 274 nach der Kreuzung wiederholt werden, unterbleibt dies jedoch, so kann der Fahrzeugführer nicht daraus schließen, dass das Verbot aufgehoben wurde. Vielmehr müsste es durch ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgehoben werden (z. B. OLG Hamm 2 Ss OWi 524/01).

    Der zu schnell fahrende Fahrzeugführer kann selbst dann einen Schuldspruch kassieren, wenn er tatsächlich aus der Nebenstraße eingebogen ist und das Zeichen 274 dann tatsächlich gar nicht gesehen hat, wenn das Gericht annimmt, dass er als Ortskundiger um die Beschränkung auf der betreffenden Straße wusste.

    Quelle: https://www.juraforum.de/forum…ng-durch-kreuzung.316852/