Losgelöst von der Frage, ob eine auch während der Nichtnutzungszeiten laufende Dashcam die Batterie leersaugt oder nicht, dürfte ein solches Verhalten nicht durch die aktuellen Datenschutzbestimmungen und das BGH Urteil zur Verwertung solcher Videoaufnahmen gedeckt sein.
Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass eine Videoaufnahme unmittelbar vor einem schädigenden Ereignis und noch kurz danach gerechtfertigt ist (ca. 30-60 sec.). Alles andere muß durch ein permantes Überschreiben bereits erfolgter Aufnahmen gelöscht werden. Die Kamera mal eben ne Woche durchlaufen zu lassen, obwohl der Wagen nicht bewegt wird, und es dadurch bei einem schädigenden Ereignis nie zur Notwendigkeit der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche anderer kommen kann (z.B. VU), halte ich für rechtlich nicht gerechtfertigt.
Diese Gedanken sollte sich m.E. jeder machen, der den Einbau einer Dashcam erwägt.
War irgendwie klar das sowas kommt
Natürlich zeichnet die Dashcam durchgehend auf und filmt mich an meiner Werkbank, beim Rasen mähen, sowie die Kiddis die ihre Farräder holen oder nen Ball in die Garage schießen oder was auch immer.
Ebenfalls filme ich natürlich sämtliche Bewegungen im Straßenverkehr, fließende wie auch ruhende.
Ironie Aus!
Das Thema über die Aufnahmedauer wurde doch schon längst breitgeschlagen und diskutiert.
Natürlich zeichnet die Dashcam in einer 5 Minuten Schleife auf und fängt dan von Vorne an.
Gespeichert wird die Aufnahme nur bei auslösen des G-Sensors.
Zurück zum Thema:
Die Batterie hats bis jetzt immer überlebt auch beim tagelangen rumstehen in der Garage vor meiner Werkbank, mit Blick in den Garten und aufs Spielhaus der Kinder