Beiträge von Blaubär im Thema „Batterie leer saugen“


    Losgelöst von der Frage, ob eine auch während der Nichtnutzungszeiten laufende Dashcam die Batterie leersaugt oder nicht, dürfte ein solches Verhalten nicht durch die aktuellen Datenschutzbestimmungen und das BGH Urteil zur Verwertung solcher Videoaufnahmen gedeckt sein.

    Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass eine Videoaufnahme unmittelbar vor einem schädigenden Ereignis und noch kurz danach gerechtfertigt ist (ca. 30-60 sec.). Alles andere muß durch ein permantes Überschreiben bereits erfolgter Aufnahmen gelöscht werden. Die Kamera mal eben ne Woche durchlaufen zu lassen, obwohl der Wagen nicht bewegt wird, und es dadurch bei einem schädigenden Ereignis nie zur Notwendigkeit der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche anderer kommen kann (z.B. VU), halte ich für rechtlich nicht gerechtfertigt.
    Diese Gedanken sollte sich m.E. jeder machen, der den Einbau einer Dashcam erwägt.