Der Auszug aus Wikipedia:
"Klasse M1G
Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen).
Geländefahrzeuge M1G müssen mindestens folgende Ausstattung nachweisen:
- eine Vorderachse und eine Hinterachse haben, die gleichzeitig oder getrennt angetrieben werden können,
- mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung, die ähnliche Wirkung gewährleistet und
- als Einzelfahrzeug ohne Anhänger müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können oder dieses muss durch eine Berechnung nachweislich sein.
Außerdem müssen mindestens fünf von folgenden sechs Voraussetzungen erfüllt sein:
- Überhangwinkel vorne: mind. 25 Grad
- Überhangwinkel hinten: mind. 20 Grad
- Rampenwinkel: mind. 20 Grad
- Bodenfreiheit vorne: 180 mm
- Bodenfreiheit hinten: 180 mm
- Bodenfreiheit zwischen den Achsen: 200 mm
Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-Fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen."