Zum EA288 oder zum EA189?
Wollte mich da mal vor 2 Jahren dran hängen (EA189. Yeti). Hatte den Wagen aber schon längst unter Preis abgestoßen. Konnte alles nachweisen. Kaufvertrag, Verkaufvertrag, Km-Leistung und und und....aber es scheiterte daran dass ich dem Karnevals-Anwalts-Verein eine Kopie vom Fahrzeugschein zur Verfügung stellen konnte. Wäre zwingend erforderlich..
Daraufhin konnten die mich mal kreuzweise und mir ist auch die Lust vergangen. Die Mails zur Klageaufforderung kommen allerdings heute noch. Schnelle Mark verdienen ohne sich zu bewegen! Sicher hat VW hier mächtig sch.... gebaut. Aber ich will nicht wissen wieviele "Anwälte" sich damit eine goldene Nase verdient haben und das immer noch tun....
Warum fragen die wohl ganz uneigennützig nach der Rechtsschutzversicherung....?