Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Nach 76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48 ist eine 3. Bremsleuchte für Fahrzeuge der Kategorie M1 vorgeschrieben, darunter fällt der Kodiaq.
Die Bremsleuchte wiederum hat ihre Zulassung nur in unveränderter Form, klebt man etwas drüber verändert man das Erscheinungsbild und sie verliert die Betriebserlaubnis (und damit das Fahrzeug). Also ab zur Einzelabnahme für den hässlichen Aufkleber Wird dort wohl kaum durchgehen.
Da war meine Vermutung (#6) ja schon fast richtig.....