Hallo Blaubär,
ich hatte diesen Artikel auch entdeckt und war verunsichert. Allerdings habe ich auch andere Aussagen gefunden.
Der Patentinhaber (3D-Kennzeichen) hat zum Thema eine Stellungnahme veröffentlicht. Diese kann man auf der Internetseite 3D-Kennzeichen, im Bereich FAQ und dort unter Zertifikate und Begleitschreiben nachlesen.
Zitate aus dieser Stellungnahme des Herstellers:
"In der Verkehrsblattverlautbarung vom 06. Januar 2023 zu § 10 Abs. 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) heißt es unter anderem, dass eine feste Anbringung erforderlich ist. Eine feste Verbindung ist gegeben, wenn sich die Kennzeichen nur mit hohem Kraftaufwand oder mittels eines Werkzeugs lösen lassen. Dies ist bei dem von uns vertriebenen Befestigungssystem (KENNZEICHENHALTER-KLETTSYSTEM -EASY FIX ULTRA-) eindeutig der Fall. Unter anderem wurde dies bereits im Jahr 2016 vom TÜV Süd geprüft."
"Ursache für diese neuerliche Unsicherheit ist vermutlich die Berichterstattung, die seit kurzem für Unklarheit sorgt. Bei genauem Hinsehen ist jedoch auch in diesen Artikeln lediglich die Befestigung mit Magneten erwähnt, welche nicht FZV-konform ist.
Wir haben deshalb nunmehr Kontakt mit dem BMVI aufgenommen und auch die im Bericht erwähnte Prüforganisation angesprochen. Dieser will nun erreichen, dass diese Fehlinterpretation von den Artikelschreibern entsprechend geändert wird."
Wenn ich die Unebenheiten ausgleichen kann, werde ich auf jeden Fall die "Klettverbindung" testen.