Beiträge von FlyToTheSky im Thema „Preiserhöhung / Leasing ?“

    Wenn ich einfach nur logisch und "buchhalterisch" überlege, kann es nur so sein, den Bruttolistenpreis anzugeben, den die Firma endgültig für deinen Dienstwagen bezahlt hat, bzw. für die Leasingkondition bezahlt hat. Denn bei der Firmenwagenanmeldung auf deine monatlichen Brutto-Netto-Abrechnung muss ja eine gewisse "Vorlage" anhand vom Kauf- oder Leasingvertrag her.

    Das bedeutet wiederum, es ist maßgebend, was die Firma an die Leasinggesellschaft jetzt bezahlen muss. Das kann man ja herausfinden anhand von Bestellbestätigungen, etc.

    Wenn du jetzt zum Zeitpunkt der Autobestellung eine Bestellbestätigung mit -2200 € erhalten hast, dann gilt das erst einmal so. Wenn aus irgendwelchen Klauseln oder internen AGBs eine Preiserhöhung auf dein bestelltes Auto nach einer gewissen Zeit stattfindet, muss die Firma darüber selbstverständlich in schriftlicher Form informiert werden. Da würde ich in euer Firma beim Zuständigen nachfragen und mich darauf verlassen, ob da etwas gekommen ist. Ansonsten würde ich mir auch keine weiteren Sorgen oder Gedanken machen.


    Dabei gilt auch hier: Corona-Zeit = Ausnahmezeit.