Beiträge von YingYang im Thema „Preiserhöhung / Leasing ?“

    Heko Also sind für Dich die Punkte 2 und 3 relevant.

    Zu 2: Da ich/wir die internen Regelungen in eurer Firma nicht kennen, werden unsere Antworten und deren Verlässlichkeit vergleichbar mit Kaffeesatzleserei sein. Und ich vermute, dass dein Arbeitgeber kein 3-Mann-Betrieb ist, daher wäre eine Möglichkeit, die von mir erwähnte schriftliche Bestätigung der Aussage des Fuhrparkleiters, aber möglicherweise gibt es ja weitere Personen/Abteilungen/Gremien (Betriebsrat?), die Dir bei der Recherche oder einer belastbaren Auskunft helfen können.

    Zu 3: Und was das Lenkrad angeht, da habe ich meine Meinung zu gesagt. Wenn der Wagen gebaut wird und zu dem Zeitpunkt zu dem Paket X das beheizbare LR gehört (direkt oder als verpflichtende Option), wird das sicher mit dabei sein. Wenn das LR, so wie ich dich verstehe, nicht Bestandteil des Paketes, aber Pflichtoption sein, wird das Werk das sicher berechnen. Ob und wie das dann von dem Händler und deinem AG ver- oder weiterberechnet wird, ist dann sicher wieder eine andere Frage. Wenn das Fahrzeug noch nicht gebaut ist, kann evt. die Bestellung aber noch geändert werden? Aber auch da sind wieder unbekannte Variablen im Spiel. Was sicher nicht sein wird, dass sich am Band in der Produktion jemand hinstellt und dein Fahrzeug vom Standard abweichen lässt.

    Heko : Du stellst hier verschiedene Punkte in den Raum. Ich versuche mal mein Glück:

    1. Grundlage für die 1% Regelung: Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt. Betriebliche Besonderheiten auf der Käuferseite bleiben unberücksichtigt. Es kommt nur ein Bruttolistenpreis infrage, zu dem das Fahrzeug als Privatkunde erworben werden könnte.
    2. Und wenn dir dein Fuhrparkleiter das so sagt, hat er ja sicher kein Problem damit, dir das schriftlich, bspw. per Mail zu bestätigen. ;) Dann ist das Thema auch geklärt.
    3. Was die Ausstattung angeht, hier würde ich vermuten, dass, wenn Du sich in der von Dir bestellten Ausstattungslinie oder Paket eine Änderung ergibt, Du nicht nur Entfeinerungen, sondern auch Verbesserungen bekommst.