Beiträge von Kurvenwolf im Thema „Preisanpassungen bestehender Kaufverträge“

    Das Thema "Preiserhöhung" hatten wir schon mal bei den Lieferzeiten kurz besprochen, hier bestand die Möglichkeit, daß auch bei bestehenden verbindlichen Bestellungen der Kunde den angepassten Mehrpreis zahlen muss und vom Kauf zurücktreten kann, wenn die Preiserhöhung über 5% und die Lieferzeit über 4 Monaten liegt.

    Sicherlich sind die Preisanpassungsklauseln im Vertrag relevant, ja. Im ungünstigsten fall bedeutet es, daß ein bestelltes KFZ unserer Klasse dann 2500€ teurer wird.

    Von einem solchen Fall wurde bisher nichts im Forum berichtet; Skoda hatte ja auch Produktionsferien8)


    Nun hat der Verwalter des Souveräns (also meine Regierung) beschlossen, die Mehrwertsteuer ab Juli für 6 Monate auf den Stand vor der letzten Anpassung (also 16%) festzusetzen. Da die Mehrwertsteuer an den Staat abgeführt würde und formaler Betragsbestandteil ist (zuzgl. Mehrwertsteuer von xx%) könnte die Möglichkeit bestehen, als Käufer 1000€ zu sparen.:)

    Oder ist das ein Denkfehler?

    gruß wolf