Ich frage mich gerade ob diese "Vereinbarung" rechtlich so haltbar ist.
Der Travel Assist ist schließlich eine Funktion, für die ich irgendwann mal gezahlt habe.
Zitat
- Der vom Kunden gemeldete Mangel des Fahrzeugs ist Ausdruck einer aktiven Diagnose des Fahrzeugs, die den Kunden auf mögliche Einschränkungen einiger seiner Funktionen hinweist. Die optische und akustische Manifestation einer solchen Diagnose ist an sich kein Mangel ......
Ich persönliche halte diese Aussage für komplett falsch. Dies ist KEINE aktive Diagnose, da der TA in diesem Moment ja aussteigt und nicht mehr verfügbar ist. Somit ist dies ganz klar ein Fehler.
Das einzige was hier diagnostiziert wird ist eben genau jener Fehler....
Diese "Vereinbarung" würde ich definitiv von einem Anwalt prüfen lassen.