Die Steuerschädlichkeit kann viele Fallstricke haben. Es scheint so, dass die komplette vertraglich geschuldete Leistung erbracht sein muss. Beispiel: Mit dem Fahrzeugkauf ist gleichzeitig die Zulassung durch den Händler in Dienstleistung vereinbart. Wenn die Zulassung erst 2021 erfolgt, obwohl Gesamtrechnung schon bezahlt und Eigentumsübergang am Fahrzeug im Jahr 2020 (bitte nicht "in 2020" o.ä. schreiben) erfolgt ist, hält das FA die Hände mögllcherweise auf. Da kann die Rechnung uralt sein. Das kann für den Händler bedeuten, dass er nachzahlt (und nicht der Käufer im übrigen).