Das hatten wir doch alles schon erklärt, Stützlast bezieht sich auf den Hänger, der drückt nur nach unten.
Bei angebautem Zubehör kommen noch andere Kräfte hinzu.
Du drehst dich im Kreis, fang doch einfach noch einmal hier an zu lesen.
Ist doch einfach nur Physik
Also, ja die Physik ist der ausschlaggebende Punkt!, Dies wird in den Zulassungsdokumenten aber nicht aufgeführt, also ist die laut StVZO Stützlast 100 kg
.... Die zulässige Zuladung auf den Fahrradträger ergibt sich aus der Zulassung (E-Nummer) des Trägers. Dort steht auch das je nach der Stützlast unterschiedliche Zuladunggewicht. Diese Angaben stehen auf einer Plakette am Fahrradträger (und in der Bedienungsanleitung).
DIe Typenbeschilderung des Trägers, verändert die Stützlast!
Das sind zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe, wie man immer so schön sagt. Das wird aber in den offizellen Papieren eines KFZs nicht stehen und die BA ist in dem Augenblick in Deutschland nur ein Hinweis und keine rechtsverbindliche EInhaltungspflicht.
Dazu kannst du ja gerne mal einen RA (Rechtsanwalt) fragen, der sollte aber SPezialist in Verkehrsrecht sein.
Aber ist ja egal, denn ich mache das mal ganz einfach, EIne Möglichkeit 4 Erwachsenen Räder auf einen Fahrradheckträger für die AHK benutzen zudürfen wird extrem Schwierig,
- Finde einen Träger, der bei 4 Rädern so hoch belastet werdden darf
- Finde ein Auto mit einer AHK, der bei der Ausladung des Trägers bei 4 Rädern noch die normale Gewichtsklsse eine 'normalen' Rades hat
aber eigentlich muss ich sagen, finde ich die Diskussion eigentlich überflüssig.
Das war mein letzter Beitrag zu dem Thema.