Beiträge von PaulderPON im Thema „Vier ausgewachsene Fahrräder: AHK-Träger plus Dach?“

    PaulderPON

    Das hatten wir doch alles schon erklärt, Stützlast bezieht sich auf den Hänger, der drückt nur nach unten.

    Bei angebautem Zubehör kommen noch andere Kräfte hinzu.

    Du drehst dich im Kreis, fang doch einfach noch einmal hier an zu lesen.

    Ist doch einfach nur Physik :whistling:

    Also, ja die Physik ist der ausschlaggebende Punkt!, Dies wird in den Zulassungsdokumenten aber nicht aufgeführt, also ist die laut StVZO Stützlast 100 kg


    .... Die zulässige Zuladung auf den Fahrradträger ergibt sich aus der Zulassung (E-Nummer) des Trägers. Dort steht auch das je nach der Stützlast unterschiedliche Zuladunggewicht. Diese Angaben stehen auf einer Plakette am Fahrradträger (und in der Bedienungsanleitung).

    DIe Typenbeschilderung des Trägers, verändert die Stützlast!


    Das sind zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe, wie man immer so schön sagt. Das wird aber in den offizellen Papieren eines KFZs nicht stehen und die BA ist in dem Augenblick in Deutschland nur ein Hinweis und keine rechtsverbindliche EInhaltungspflicht.


    Dazu kannst du ja gerne mal einen RA (Rechtsanwalt) fragen, der sollte aber SPezialist in Verkehrsrecht sein.


    Aber ist ja egal, denn ich mache das mal ganz einfach, EIne Möglichkeit 4 Erwachsenen Räder auf einen Fahrradheckträger für die AHK benutzen zudürfen wird extrem Schwierig,

    1. Finde einen Träger, der bei 4 Rädern so hoch belastet werdden darf
    2. Finde ein Auto mit einer AHK, der bei der Ausladung des Trägers bei 4 Rädern noch die normale Gewichtsklsse eine 'normalen' Rades hat

    aber eigentlich muss ich sagen, finde ich die Diskussion eigentlich überflüssig.


    Das war mein letzter Beitrag zu dem Thema.

    @all das ist ein Text Baustein in der BA ! (Aus alten Zeiten heraus sind das meistens 75 kg gewesen, das hat niemand angepasst)

    Das Auto hat eine Stützlast von 100 kg alut Zulassungsdokumente und somit ist genau geklärt was das bedeutet, Verantwortlich dafür ist das KBA (Kraftfahrt BundesAmt).

    Hier ein Link zum Portal 'Bussgeld-Info' zu dem Thema und da wird kein Unterschied mit Anhänger und Fahrradträger gemacht. (Stützlast beim Anhänger: Darum ist sie wichtig)


    Das ist Quatsch, das ich mit einem Fahrradträger nur 75 kg Stützlast haben darf, gegenüber dem Anhänger, den ich an die AHK anbringen kann, außer der Fahrradträger hat eine max. Begrenzung von 75 kg, das hat aber nix mit der AHK vom Kodiaq zutun.