Das eine ist, was der Hersteller des Fahrradträgers freigibt, das andere, was Skoda freigibt.
Der kleinere Wert ist dann ausschlaggebend.
Und der Schwerpunkt dieses Monstrums liegt sicher nicht innerhalb der ersten 30cm des Trägers.....
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Neues Benutzerkonto erstellenDas eine ist, was der Hersteller des Fahrradträgers freigibt, das andere, was Skoda freigibt.
Der kleinere Wert ist dann ausschlaggebend.
Und der Schwerpunkt dieses Monstrums liegt sicher nicht innerhalb der ersten 30cm des Trägers.....
Ja, steht aber nur in der Bedienungsanleitung, was ja bedeutet, dass man dort wohl doch mal einen Blick reinwerfen muss. Wenn man also da 300kg draufpackt und das liegt auf der Autobahn, dann wird man sich wohl auch vorwerfen lassen müssen, warum man sich nicht an die Vorgaben des Herstellers gehalten hat. Analog gilt das natürlich auch für den Fahrradträger auf der AHK.
Die zulässige Dachlast steht übrigens auch nur in der Bedienungsanleitung, in der Zulassungsbescheinigung steht dazu z.B gar nichts. Wenn da jemand also 300kg draufpackt und der Krempel liegt anschließen auf der Autobahn, was wird da wohl die Versicherung oder der Hersteller sagen?
Du hast sicher die dir ausgehändigte Bedienungsanleitung und die darin enthaltenen Warnhinweise durchgelesen.
Die Stützlast beim Anhänger wirkt doch anders auf die Kupplung, als ein Fahrradträger, welcher ja zwangsweise permanent ein Drehmoment erzeugt
Steht in der Bedienungsanleitung:
ZitatAlles anzeigenStützlast mit montiertem Zubehör
Bei Verwendung des Zubehörs (z. B. Fahrradträger) ist dessen Maximallänge sowie dessen zulässiges Gesamtgewicht inkl. Belastung zu beachten.
Die Maximallänge des montierten Zubehörs (vom Kugelkopf der Anhängevorrichtung gemessen) darf 70 cm nicht überschreiten.
Das zulässige Gesamtgewicht des montierten Zubehörs inkl. dessen Belastung entspricht der maximalen Stützlast bei Anhängerbetrieb, der Wert ist der Fahrzeugzulassungsdokumentation zu entnehmen.
Wenn die maximale Stützlast bei Anhängerbetrieb mehr als 75 kg beträgt, darf das zulässige Gesamtgewicht des montierten Zubehörs inkl. dessen Belastung 75 kg nicht überschreiten.
Dieser Wert gilt, wenn sich der Ladungsschwerpunkt in einem Abstand von maximal 30 cm zum Kugelkopf der Anhängevorrichtung befindet.
Wenn der Abstand der Schwerpunktlage der Belastung zum Kugelkopf der Anhängevorrichtung größer als 30 cm ist, nimmt das maximal zulässige Gesamtgewicht des Zubehörs inkl. dessen Belastung ab (z. B. in einem Abstand von 60 cm zum Kugelkopf um die Hälfte).
Wenn der Abstand der Schwerpunktlage der Belastung zum Kugelkopf der Anhängevorrichtung 70 cm beträgt, reduziert sich das zulässige Gesamtgewicht des Zubehörs inkl. dessen Belastung auf 0 kg.
Bei Fahrradträgern ist bei 75kg Schluss, die max. 100kg Stützlast gelten nur bei Anhängern.