Beiträge von riemen im Thema „Auftragsbestätigung“

    wie joma57 schon in seinem link zeigt ist nach deutschem recht die auftragsbestätigung keine rechtsfigur. also selbst wenn in der ab etwas stehen würde, was nicht zum kaufvertrag passt, ist diese nicht bindend. wenn du einen (kauf)vertrag hast, der von beiden Parteien unterschieben wurde, benötigst du die AB nicht.