bescheuert finde ich für diese Preisbildung den Tag der EZ und nicht den des Bestellpreises. Das Datum der EZ ist nicht mehr planbar und kann durchaus einige Tausend Euro mehr zur Grundlage sein heutzutage.
Das ist aber aktuell eher eine Ausnahmesituation, ob es da Sinn macht die Regelung anzupassen...
Angenommen, man möchte ein gebrauchtes Fahrzeug als Firmenwagen fahren, dann muss ja sichergestellt werden, dass die Bestellbestätigung aufbewahrt wurde, um nachzuweisen an welchem Tag das Auto bestellt worden ist.
Die EZ steht in den Papieren von jedem Fahrzeug.
Wenn die Regelung zur Versteuerung von Firmenwagen angefasst wird, dann bestimmt nicht um das zugunsten des Arbeitnehmers zu korrigieren, eher das Gegenteil.