Aleko82 bitte, bitte, nehme dich ein wenig zusammen, so wollen wir hier im Forum nicht miteinander umgehen.
Wenn das deine Erwartungshaltung ist, das du mit einer RFK 10 Meter weit hell nach hinten sehen kannst, aus deinem Auto, ohne den Blick der Rückspiegel oder die Fensterscheiben zu nutzen, dann zeige mir bitte ein KFZ am heutigen Markt, die das kann! (Serienausstattung vom Automobilhersteller) und ich rede hier nicht von Infrarot Kameras, die Bilder zusammenrechnen und aufbereiten, wie z.B.: einer S-Klasse oder 7er BMW! (Es kann sein das die das sogar mit Laserlight machen, oder so)
Die StVZO (Beleuchtung) sagt nur aus, das der Rückfahrscheinwerfer nur zur Ausleuchtung der Fahrbahn hinter dem KFZ und zum Anzeigen einer beabsichtigten oder stattfindenden Rückwärtsfahrt den anderen Verkehrsteilnehmern anzeigen soll.
Ausleuchtungswinkel (Sichtbarkeit):
15° nach oben und 5° nach unten; 45° nach rechts und links bei 1 Scheinwerfer oder 45° nach außen 30° nach innen bei 2 Scheinwerfern |
Vlt. sind ja auch die Einstellungen der Rückfahrscheinwerfer anders bei deinem Kodiaq FL, als bei einem Kodiaq vFL der dann auch noch eine AHK hat!
Ich müsste mal schauen, ob man die Rückfahrscheinwerfer oder die Kennzeichenbeleuchtung ggf. im VCDS heller stellen kann.
PS:
Bei mir sind die beiden Einträge für 'Rückfahrlicht Leuchtkrafterhöhung' in dem Steuergerät ' STG09- Zentralelektronik' die beiden Kanäle:
Kanal "Leuchte28RFL LC11-Dimmwert AB 28" -> Wert: 127 (Werkseinstellung ist glaube ich 86!)
Kanal "Leuchte29RFL RA64-Dimmwert AB 29" -> Wert: 127 (Werkseinstellung ist glaube ich 86!)
Kann mich aber nicht daran erinnern, das ich das verändert habe.
Aber das kann ja vlt. ein Hinweis für den Freundlichen sein, wenn die das wollen.