Über den Kostenfaktor kann ich dir keine Zahlen nennen und ich stimme dir dahingehend zu das ein PKW-Motorschaden in keinem Verhältnis zu einem Triebwerksschaden eines Luftfahrzeuges steht.
Nein, ich selber musste mich mit dem Thema Motorschaden noch nicht befassen. Jedoch bin ich in einem Betrieb tätig das zulassungspflichtige medizinische Apparate herstellt und global vertreibt. Ich bin damit vertraut wie sowohl chemische als auch mikroskopische Materialanalyse von statten gehen. In Punkto Produkthaftung verstehen die Gesetzgeber da keinen Spaß.
Eine mikroskopische Schliffbildanalyse ist nicht aufwendig und gehört bei jedem metallveredelndem Betrieb (härten; nitrieren; veredeln) fast zur Standartausstattung (Stichwort Qualitätssicherung).
Vielleicht ist eine Materialanalyse / Schadensanalyse in einem Gewährleistungsfall übertrieben, aber auf keinem Fall abwegig und sicher vom Einzelfall abhängig. Zugegeben ich selber habe in diesem Zusammenhang noch von keinem Streite zweier Parteien gelesen oder gehört. Um deine Frage zu beantworten: Ja, ist theoretischer Natur.
Wie theoretisch das auch alles sein mag, geht es doch um das Thema Gewährleistung / Garantie.
Ich habe auf die Schnelle zum Thema „Skoda Garantie für Neuwagen“ nur das in der Betriebsanleitung gefunden:
ZitatGarantieansprüche bestehen ferner nicht, wenn die Beschädigung durch einen der nachfolgenden Umstände entstanden ist:
- Nichtbeachtung von Vorschriften in der Bedienungsanleitung bzw. in anderen werksseitig gelieferten Anleitungen.
Bin kein Jurist, aber weder hier noch in dem Kapitel „Motor Einfahren“ steht was von Empfehlung. Ebenso findet sich kein Hinweis auf eine Gefährdung des Fahrzeuges bzw. Motors in diesem Kapitel, wie es Skoda sonst fast überall in der Betriebsanleitung macht. Ist die Betriebsanleitung im Sinne der Garantiebestimmung eine Vorschrift? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht.
Alles in allem doch eher unbefriedigend.