Moin.
Das stimmt nicht! Aussehen, Form und Farbe ist in der STVO genau geregelt zum Anbringungsort steht da lediglich, dass sie von außen gut lesbar angebracht sein muss. Heißt, du dürftest sie sogar an irgendeiner Seiten oder Heckscheibe anbringen. Ob da nun die Politesse nachsieht steht auf einem ganz anderen Blatt.
...nehme das zurück mit der rechten Ecke, sorry. Wahrscheinlich hat sich da was geändert. Vor einigen Jahren auf jeden Fall so gewesen weil wir das nicht glauben konnten und erfolglos interveniert haben gegen das Knöllchen.