Ich habe gerade noch etwas gefunden, was dein Knöllchentheater erklären könnte. Ich darf zwar meine Parkscheibe anbringen wo ich will aaaber, das Ordnungsamt/Politesse ist nicht verpflichtet nach der Parkscheibe zu suchen. Was soviel heißt wie: liegt die Parkscheibe nicht da wo die Herren und Damen des Ordnungsamtes es vermuten, hast du praktisch keine!
Bevor jetzt wieder evtl. Polizei und Ordnungsamt zerrissen werden (die in diesem Fall gar nicht beteiligt waren):
Dem Urteil lag der Sachverhalt zu Grunde, dass der Kläger auf einem privaten Parkplatz das erhöhte Parkgeld nicht zahlen wollte. Er habe seine Parkscheibe von außen erkennbar in den Kofferraum gelegt. Das AG Brandenburg entschied, dass sich die Parkscheibe von außen gut lesbar hinter der Frontscheibe, der Seitenscheibe oder der Hutablage befinden müsse. Das Auslegen einer Parkscheibe im Kofferraum, auch wenn dieser von der Heckscheibe aus gegebenenfalls einsehbar sein sollte, reiche nicht aus.
AG Brandenburg a.d. Havel, 31 C 200/19 vom 23.10.2020