Beiträge von Duffy im Thema „Einklappen der Außenspiegel“
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Moin Blaubär
Ich habe mich vielleicht etwas blöd ausgedrückt. Mit "Privat" meine ich meine eigene Parkfläche. Also für meinen eigenen Gebrauch, auf meinem Grundstück/Einfamilienhaus, meine Garage/Stellfläche was auch immer. Ein z.B. Mehrfamilienhaus, egal wie die Besitzverhältnisse sind, zählt für mich nicht unbedingt dazu. Da muss ich mich als Eigentümer natürlich an geltendes Recht halten.
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Und was passiert, wenn man sich nicht dran hält?
Moin.
Es geht ja nicht um deinen privaten Stellplatz/Garage/Carport was auch immer, sondern um öffentlichen Parkraum. Da wird dann der Betreiber wohl Platz schaffen müssen. Z.B. durch weniger Stellplätze.
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Ja aber die Frage war ja eingeklappt
mit angelegten und abstehenden Ohren (2087 und 1882mm)
"Sind's die Augen, geh zu Ruhnke", hat man früher mal gesagt
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Verräts du (InVet) uns, wofür du die millimetergenauen Angaben benötigst?
Moin.
Vielleicht ist seine Garage eher für kleine Teddys gedacht und versucht nun seinen Bären wenigstens mit angelegten Ohren in die Höhle zu bringen
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Ich kann das von der Zeichnung nicht ableiten
Moin.
Das eine Maß (Bild 1) geht bis Außenkante Spiegel und das andere Maß (Bild 2) geht bis zum Bauch der Türen (bzw. Radläufe). Was kannst du da nicht ableiten?