Beiträge von Blaubär im Thema „Einklappen der Außenspiegel“

    Die Garagenverordnung regelt Näheres zum Baurecht und gilt somit für alle Stellplätze, egal ob privat in einem Mehrfamilienhaus zur Wohnung gehörend vermietet oder als öffentliches Parkhaus gewerblich vermietet. Eigentlich müßte die Größe/Anzahl der Parkflächen in der Baugenehmigung beschrieben und bei der Bauschlussabnahme überprüft worden sein.
    Die Striche auf dem Boden lassen sich aber auch nachträglich ändern. Das ließe sich vorsichtig vermuten, wenn es mehr Parkflächen als Wohnungen im Haus gibt.

    Die Größe von Parkflächen wird in den Bauvorschriften der Länder geregelt, in diesem Fall in den speziellen Regelungen über Garagen und Stellplätze. Ich habe hier einmal die Regelung für Hamburg verlinkt. Ähnliche Regelungen dürften für alle Bundesländer gelten.
    Voraussetzungen für die Befreiung von der Regelung sind mir nicht bekannt.