Beiträge von johnny im Thema „Ein trauriges Ende“

    Das stimmt. Glaub das muss in die Richtung gehen "Laut Bundesgerichtshof führt jeder erhebliche Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von 750 Euro zum einem Unfallfahrzeug".


    Woanders steht dass wenn Bauteile ausgetauscht werden müssen und insg. Mehr als 750€ kostet, ist man ebenfalls dabei.


    So oder so: nervig

    Hatte mal vor langer Zeit eine ähnliche Situation (aber mit dem Audi). Abwicklung war wirklich gar kein Problem. Die Verursacherin hatte auf mich gewartet und sich entschuldigt. Musste mich auch um nichts kümmern weil das scheinbar so ein Standardprozess für Anwälte ist, die sowas in Zusammenarbeit mit Autohaus & Gutachter täglich machen. HAb immer nur die Info am Rande bekommen, wo sich die gegnerische Versicherung immer quer gestellt hat, am Ende aber alles komplett zahlen musste.


    Die einzige Sache, die an dem ganzen sehr nervt, ist, dass man ab dann das Auto nicht mehr als "Unfallfrei" betiteln darf, also z.B. beim Verkauf. Wenn der Schaden eine bestimmte (niedrige) Summe überschreitet, hast offiziell einen (reparierten) Unfallschaden. Der Wertminderungsbetrag, den man zwar erhält, gleicht das mMn nicht wirklich aus..