Beiträge von sagausi im Thema „Neue Assistenten ab Juli 2024 in neu zugelassenen Fahrzeugen verpflichtend“

    Seat ist genaugenommen der selbe Hersteller, die meisten Codierungen sind sogar die selben wie beim Kodiaq, weil beides MQB. Aber Reincodieren lassen ist ja nicht der Serienzustand?! Erlaubt ist es ja auch nicht, weil TFL nur vorne sein darf, sonst Standlicht, mit Standlicht darf man nicht fahren.. Fällt wahrscheinlich aber keinem auf, weil es schwierig ist, gleichzeitig vor und hinter dem Auto zu sein.

    Hmmm, der Kodiaq 1 hat seine Typenzulassung irgendwo bei 2016 oder so. Es gilt meines Erachtens das Datum der Typenzulassung und nicht der Erstzulassung des individuellen Fahrzeugs.

    Seit Mitte 22 gilt das Datum an dem das Fahrzeug die Typenzulassung bekommen hat, ab Mitte 24 gilt dann die individuelle EZ, alle Fahrzeuge die nach dem Stichtag erstmalig zugelassen werden, mussen die Vorgaben erfüllen, egal wann sie ihre Typenzulassung bekommen haben oder produziert wurden.

    Zitat aus dem initialem Link:

    Laut der EU-Verordnung 2019/2144 sind diese Assistenten bereits seit dem 6. Juli 2022 für komplett neu entwickelte (typisierte) Autos vorgeschrieben, ab dem 7. Juli 2024 sind sie Pflicht in allen neu zugelassenen Pkws.


    Dann wird es ja erst zum Kodiaq 3 für Skoda verpflichtend. Der Kodiaq 2 wird die Typengenehmigung vor dem Stichtag 07.07.24 erhalten und das Facelift wird auf der Typengenehmigung aufbauen. Wenn Skoda es möchte, könnte es dann ab FL soweit sein um noch mehr aus dem melkendem Kunden rauszuholen.

    Ab dem Stichtag betrifft es alle neu zugelassenen Fahrzeuge (also anmelden mit Kennzeichen). Also betrifft es ab Juli auch den Kodiaq.

    Theoretisch sogar den Kodiaq I, wenn man sich mit der EZ so lange Zeit lässt. Aber die meisten Kodiaqs erfüllen das doch jetzt eh schon, die Hardware sowieso, ggf. ist es softwareseitig nicht freigeschaltet, weil es nicht als Option ausgewählt wurde.

    Bis Juli betrifft es Fahrzeuge mit neuer Typenzulassung.