Beiträge von Blaubär im Thema „Hellere Rückfahrleuchten“

    Hallo Duffy,
    was du meinst sind sog. Arbeitsleuchten mit einer größeren Helligkeit als die der Rückfahrleuchten.

    Arbeitsleuchten mit dürfen nur zur Arbeit (deshalb der Name) am Fahrzeug höher und in einem anderen Winkel angebracht werden, sodass die beleuchtete Fläche größer ist. Aber eben nur zur Arbeit bei stehendem Fahrzeug (§ 52 Abs. 7 StVZO).