Wie schon erwähnt, im August 2006 wurde ein Gesetz erlassen das es dem Endverbraucher Mithilfe des Bordwerkzeug erlaubt die Leuchtmittel im Scheinwerfer zu wechseln.
Ich kann mir nicht vorstellen das ein Bordwerkzeug den Ausbau eines Stoßfänger ermöglicht
Moin.
Nee, das bestimmt nicht aber du musst ja eine Ersatzobstkiste mitführen und wie dein kopierter Gesetzestext so schön sagt: "das Auto muss so konstruiert sein, dass du in der Lage bist, dein Obst selbst zu wechseln."
Ich glaube nicht, dass man dazu verpflichtet ist, sonst müsste ich ja die ganze Zeit mit 2 kompletten Front- und Heckleuchten rumfahren, da das Leuchtmittel überhaupt nicht austauschbar ist + Werkzeug, mobile Hebebühne usw...
Du suchst und findest doch tatsächlich immer irgendetwas wo du das Schild mit der Aufschrift "Dagegen" heben kannst . Oder? Das da keine LED-Scheinwerfer zugehören, sollte jedem klar sein. Oder hattest du schon eine Ersatzlampenkiste gesehen, in der einzelne LEDs und ein Lötkolben vorhanden sind? Außerdem fällt dein LED-Scheinwerfer ja nicht komplett aus, wenn eine LED stirbt.
Übrigens, ja, man ist dazu verpflichtet. Natürlich wird kein Polizist dieser Welt einen Strafzettel ausstellen, weil man nicht sofort Nachts auf einer einsamen Landstraße rechts rangefahren ist, um im Taschenlampenlicht das Glühobst zu wechseln. Aber normalerweise müsstest du dir in der nächsten Ortschaft ein geeignetes Plätzchen suchen. Ob das tatsächlich jemand tut, steht ja auf einem ganz anderen Blatt.