Hallo Oberkrainer,
gerne :-).
Der Jimny war neu. Daher musste ich keine HU machen lassen (Es gibt hier wohl Unterschiede ob Import aus EU oder nicht EU).
Du benötigst jedoch vom Händler eine Bestätigung, dass das Fahrzeug neu ist und noch nicht vorher zugelassen war (so war die Anforderung bei mir - mein Händler in Ungarn kannte das bereits).
Das Vorführen habe ich bei der Zulassungsstelle hier vor Ort gemacht. Die Dame der Zulassungsstelle hat sich über die Abwechslung gefreut und sich das Auto persönlich angesehen und an den vorgegebenen Stellen die Fahrzeugidentnummer gecheckt (die hatte das offenbar auch nicht zum ersten Mal gemacht, was sehr hilfreich war). Das Vorführen wäre entfallen, wenn ich ersatzweise eine TÜV-Bestätigung als amtliche Identifikationsbestätigung bekommen hätte. Wenn Dein Fahrzeug zB bereits im Inland ist, kann das eine Variante sein - solltest Du aber mit Deiner Zulassungsstelle besprechen.
Meine Zulassungsstelle hat die benötigten Unterlagen in der online-Terminreservierung aufgelistet. Das war ganz hilfreich. Man kann dort die zutreffende Variante (zB Neuwagen oder Gebrauchtwagen) auswählen. Vielleicht hat die Zulassungsstelle an Deinem Wohnort ebenfalls Informationen dazu online gestellt.
Der link zu meiner Zulassungsstelle mit den benötigten Unterlagen ist - als Beispiel - hier:
Rastatt - Straßenverkehrsamt | Landkreis Rastatt
Zur Steuererklärung:
erste Informationen zur Einfuhr habe ich auf der Webseite des Zolls gefunden, dort gibt es auch den Link zum Formular des Fiananzministeriums:
Du musst das Formular Ust 1 b ausfüllen. Ich habe das hier ebenfalls verlinkt von der Seite des Finanzministeriums. Dort sind auch Erläuterungen zu den einzelnen Posten, auch zu der Frage, welche Kosten dazu gehören. Bei mir war der Betrag in der Rechnung entscheidend.
Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung
Der Betrag musste dann nach dem offiziellen Tageskurs umgerechnet werden. Den findest Du auf der Seite der Bundesbank (link von heute anbei)
Das Formular muss binnen 10 Tagen nach dem Erwerb gemeldet werden. Erwerb in diesem Sinne ist der Zeitpunkt, in dem Dein von dir gekauftes Fahrzeug die Grenze nach Deutschland überschreitet - so steht das im Formular.
(Ich war zunächst nicht sicher, was als "Erwerb" gilt. Es könnten ja mehrere Termine in Frage kommen: Es kann (spätestens) die Übereignung sein (Datum der Übergabe des Fahrzeuges), es könnte aber auch bereits ein früherer Zeitpunkt sein (Datum des Kaufvertrages) oder etwas dazwischen (Bezahlung des Kaufpreises).
Bei der Zulassung ist es jedenfalls sehr hilfreich, wenn man dort bestätigen kann, dass die Steuerschuld bereits bezahlt ist. Ich habe das daher vor der Zulassung erledigt und persönlich beim Finanzamt die Erklärung vorbeigebracht. Dort konnte ich mit dem Bearbeiter das kurz besprechen. Bei der Zulassung hatte ich einen Ausdruck der online Überweisung an das FA und die Erklärung dabei. Die Dame an der Zulassung hat sich das nur kurz angesehen, war eigentlich kein großes Thema.
Hoffe, die Links funktionieren alle :-).
Zu der 2 Jahres-Herstellergarantie nach EU-Recht: ja, klar - geht alles. Der Sitz von Suzuki Deutschland ist bei mir in Reichweite (gut 1 Stunde mit dem Auto). Notfalls fahre ich direkt hin. Weiterstadt wäre ggfs. auch noch in Reichweite. Wenn du aber 4 oder mehr Stunden weg wohnst, hängst du eben total am Tropf der Vertragswerkstatt in der Nähe. Und wenn ich mir so die gelisteten Mängel vom Bären anschaue, ist es wohl nicht unwahrscheinlich, dass man mal auf Garantieleistungen zurückgreifen muss. Zumindest ist bei einem komplett neu aufgesetzten Fahrzeug wie dem Kodiaq II in der Anlauf-/Hochlaufphase schon damit zu rechnen, dass das eine oder andere Thema nachträglich in der Werkstatt "behandelt" werden muss. Wenn Deine Werkstatt an Deiner Seite mitkämpft, um eine Garantieleistung zu erhalten, ist das durchaus vorteilhaft. (meine Ungarn werden mir da zB nicht helfen (können).