Danke für den Erfahrungsbericht.
Beiträge von Teschka im Thema „Kauf in Ausland und Einfuhr nach DE?“
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ich sollte das Fahrzeug zur Identifizierung vorführen (so wie oben mehrfach beschrieben), alternativ hätte eine Bestätigung vom TÜV oder einer anderen deutschen Behörde ausgereicht.
Das ist eine Forderung, die nicht durch Gesetz abgedeckt ist. Leider ist man da recht machtlos, wenn die Zulassungsstelle darauf besteht.
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Kenn mich mit österreichischen Gesetzen nicht aus. Das CoC sollte eigentlich EU und damit auch für Österreich Gültigkeit haben.
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Aus deiner Quelle
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Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz.
(8) Zusätzlich zu den Daten nach Absatz 5 sind zur Erhebung und Speicherung in den Fahrzeugregistern mit dem Antrag folgende Fahrzeugdaten anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen, sofern sie nicht in den mit dem Antrag vorzulegenden Unterlagen enthalten sind:
Da gibt es in Abs. 1 keinen Satz 3.
Sieht ganz so aus, als ob der Landkreis am Lech andere Gesetze hat oder die Gesetze andes liest als die Bundeshauptstadt Berlin. Denn, in Berlin geht es ohne Vorführung zur Identifikation und wenn das Fahrzeug (Neuwagen noch nicht im Ausland zugelassen) noch im Ausland steht.
Selbst die vom Landkreis am Lech verlangte Identifikation vor Ort wird nicht von den angegebenen Gesetzen verlangt. Wenn Unterlagen vorgelegt werden, in denen alle geforderten Daten enthalten sind ist eine Vorführung nicht notwendig. Auch nicht auf Verlangen. Wird nur schwer, dem Amtsschimmel zur Einhaltung der Gesetze zu bringen. Denn, gegen "Ham wa schon immer so gemacht." ist schwer anzukommen.
Wollte ich 2019 oder 2020 mit einem Karoq, den ich in Polen beim Händler kaufen wollte so machen. Mit dem Karoq ist es dann aus anderen Gründen nichts geworden.
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Das ist verboten, weil es eine unzulässige Fernzulassung ist. Das Fahrzeug muss in Deutschland sein, damit es zugelassen werden darf.
Sagt wer? Gesetzestext ist wo zu finden? In Berlin kann man es so machen wie von mir beschrieben. Fahrzeug muss nicht vorgezeigt werden.
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Jede Zulassungsstelle kocht da ihr eigenes Süppchen.
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Bezahlen, Papiere zusenden lassen, zur Zulassungsstelle, USt zahlen, zulassen, mit deut. Kennzeichen nach Slowenien / Slowakei fahren, ans Auto schrauben, zurück fahren.
Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten fabrikneuen Fahrzeuges mit Zulassungsbescheinigung Teil II
Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten fabrikneuen Fahrzeuges ohne Zulassungsbescheinigung Teil II