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Bei 245 und 255 ET30 steht A01
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
D.h. bei diesen Reifngrössen muss du zum TÜV und musst es eintragen 45€ und erst mit dieser zusätzlicher Eintragung und zusammen mit dem ABE darfst diese Reifenkombi fahren.
Bei 235 reicht die ABE, denn es steht nicht A01 danben.