ABE

  • Allgemeine BetriebsErlaubnis
    Die Allgemeine Betriebserlaubnis ist zwingend erforderlich, um ein Auto anzumelden und am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen. Das offizielle Dokument für die ABE ist der Kfz-Schein. In diesem Dokument sind unter anderem Angaben über Hubraum, Leistung, Emissionseinstufung, Sitzplätze, Schlüsselnummer oder Anhängelasten ebenso enthalten, wie Änderungen am Fahrzeug, mit offizieller Genehmigung einer Abnahmeorganisation wie TÜV oder Dekra, (Breitreifen, Karosserieanbauteile, usw.). Werden an einem Fahrzeug wesentliche Änderungen vorgenommen, die der Halter nicht in KFZ-Schein eintragen lässt bzw. für die anderweitige Freigaben vorliegen (bspw. ECE), erlischt die ABE. Damit darf das Fahrzeug nicht mehr am öffenltlichen Straßenverkehr teilnehmen.


    Mehr dazu hier:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis