Beiträge von realshadow im Thema „Front- und Beifahrerscheibe bei Auslieferung verkratzt“

    Trifft eine solche Beweislastumkehr nicht eher auf Bauteile und ihre Funktion zu? Wenn ich nach 5 Monaten zum Händler fahre weil meine Stoßstange aussieht als wäre sie zum Kühe schubsen genutzt worden, dann wird kein Richter der Welt vom Händler verlangen, dass er beweist, dass das nicht von ihm verursacht wurde.


    Ähnlich könnte sich das hier darstellen und man wird gut beraten sein wenn man hier zusammen mit dem Händler versucht eine Lösung zu finden. (Sofern halt möglich. Und ja, die zeitliche Nähe zur Auslieferung lässt ein Verschulden des Transporteurs vermuten).


    Wobei ich mir ernsthaft die Frage stelle - wenn das von Spanngurten kommt: Wer spannt ein Auto mit Spanngurten über die Scheibe ab? Bei Schrotttransporten habe ich das schon gesehen, aber bei Neuwagen?

    Naja, du hast jetzt ein Extrembeispiel. So ein Schaden hatte bereits bei der Übergabe auffallen müssen - anders als bei den Kratzern, da dürfte wohl ein Übergabeprotokoll vom Händler ausreichend sein, um es zu beweisen.


    Bei Kratzern in der Scheibe mit plausibeler Erklärung, abends, dunkel, keine Sonne, hier dürfte ein Protokoll nicht reichen. Im schlimmsten Fall muss natürlich immer ein Richter entscheiden.

    Auch eine Scheibe ist ein Bauteil und hat eine Funktion.

    Wieso das BGB? Hier steht Aussage gegen Aussage. Es könnte ja auch sein, dass Nachbars Katze die Kratzer reingemacht hat, als Nachbars Hund sie jagte…..

    Im Ernst: Ich werde bei meinem darauf achten, dass ich mir alles genau anschaue, jetzt auch die Scheiben. Wobei ich glaube, dass es bei Dir einfach Pech war. Ich wünsche Dir auf jeden Fall eine gütliche Einigung, denn Du wirst Skoda möglicherweise noch brauchen für andereGarantieansprüche…..

    das ist so nicht korrekt, du als Privatkunde hast 24 Monate Gewährleistung (nicht mit Garantie verwechseln!!) und in den ersten sechs Monaten herrscht Beweislastumkehr, dass heißt, es wird davon ausgegangen, dass der Schaden bereits bei Gefahrenübergang bestanden hat. Der Händler muss dir das Gegenteil nachweisen und nicht nur behaupten.