Beiträge von Andy-Bundy im Thema „Anhängelast 190PS TDI 5-Sitzer“

    Servus,


    hat mir keine Ruhe gelassen... Die Fahrzeugklassen steht in der „Zulassungsbescheinigung I“ unter Punkt J - und da steht bei meinem Kodiaq (190 PS TDI, 5-Sitzer) tatsächlich M1G. Dementsprechend passt zumindest bei mir die auch eingetragene max. zulässige Anhängelast von 2.500 kg. Somit widerrufe ich alles was ich vorher gesagt habe und behaupte ab sofort das Gegenteil! ;:thumbsup:; Warum das aber so ist, nachdem er nicht die Kriterien der Klasse M1G erfüllt, erschließt sich mir nicht und ist mir auch egal.


    „Klugscheiß-Modus an“: die 2,5 t Anhängelast bringen natürlich nichts wenn man die führerscheintechnisch nicht ziehen darf „Klugscheiß-Modus aus“ Das erleben wir mittlerweile bei uns im Betrieb regelmäßig, dass die jungen Kollegen sich den Aufpreis für die Klassen über B sparen und dann bedröppelt dastehen, wenn es darum geht, einen Anhänger ziehen zu dürfen. Sollte aber bei den „alten Säcken“ hier im Forum (mich eingeschlossen) kein Problem sein, wir dürfen ja (dem alten 3er sei dank) ggf. bis 18,25 t bewegen.


    Was mich interessieren würde: haben alle Kodiaq-Typen und -Motorisierungen die Klasse M1G eingetragen? :/


    Viele Grüße

    Andy-Bundy

    Servus,


    folgende Anhängelasten sind laut aktuellem Handbuch zulässig:

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    Dementsprechend gelten die 2.500 kg nur für Fahrzeuge der Klasse M1G mit folgender Definition:


    pasted-from-clipboard.png


    Laut Handbuch Seite 329 hat der Kodiaq aber maximal 19,1° Überhangwinkel und 187 mm Bodenfreiheit zwischen den Achsen. Dementsprechend gelten ohne Umbauten die 2.300 kg, was mir so auch von meinem :) mitgeteilt wurde. Auch bei mir stehen die 2.500 kg im Fahrzeugschein und ich gehe davon aus, dass man sich bei einer Kontrolle zunächst darauf berufen könnte. Ich habe aber keine Ahnung, wie es im Falle eines Falles tatsächlich ausgeht.


    Viele Grüße

    Andy-Bundy