Servus,
hat mir keine Ruhe gelassen... Die Fahrzeugklassen steht in der „Zulassungsbescheinigung I“ unter Punkt J - und da steht bei meinem Kodiaq (190 PS TDI, 5-Sitzer) tatsächlich M1G. Dementsprechend passt zumindest bei mir die auch eingetragene max. zulässige Anhängelast von 2.500 kg. Somit widerrufe ich alles was ich vorher gesagt habe und behaupte ab sofort das Gegenteil! Warum das aber so ist, nachdem er nicht die Kriterien der Klasse M1G erfüllt, erschließt sich mir nicht und ist mir auch egal.
„Klugscheiß-Modus an“: die 2,5 t Anhängelast bringen natürlich nichts wenn man die führerscheintechnisch nicht ziehen darf „Klugscheiß-Modus aus“ Das erleben wir mittlerweile bei uns im Betrieb regelmäßig, dass die jungen Kollegen sich den Aufpreis für die Klassen über B sparen und dann bedröppelt dastehen, wenn es darum geht, einen Anhänger ziehen zu dürfen. Sollte aber bei den „alten Säcken“ hier im Forum (mich eingeschlossen) kein Problem sein, wir dürfen ja (dem alten 3er sei dank) ggf. bis 18,25 t bewegen.
Was mich interessieren würde: haben alle Kodiaq-Typen und -Motorisierungen die Klasse M1G eingetragen?
Viele Grüße
Andy-Bundy