Beiträge von Juri2505 im Thema „Fristgerechter Rücktritt vom Kaufvertrag“

    Scan doch Deinen Ausweis ein, kopiere das in ein Schreiben in dem Du den Verwendungszweck klar benennst ("zur Validierung der Kundendaten im Zuge der Umwandlung eines Kundenfahrzeugs in ein Händler-Lagerfahrzeug") und fertig.

    Wenn es dann für irgendwas anderes verwendet werden würde, hätte der Händler gegen den Datenschutz verstoßen (und das wird er sicherlich nicht!)


    Genau so würde ich vorgehen und in einem Begleitschreiben den Händler aufzufordern, dass er schriftlich erläutert und bestätigt wofür die Ausweiskopie im Sinne von DSGV benutzt hat. Dieser Auskunftspflicht muss er nachkommen.