Okay !
Und was ist dran an der Aussage, dass am Tag der Übergabe des Neuwagens (also danach) "...gesetzllich vorgeschrieben ist (Originalton Autohaus), dass keine Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden DÜRFEN....." ?
Somit auch kein Wechsel von Sommer- auf Allwetterreifen. Das wäre erst ab dem Folgetag möglich.
Da würde ich mir vom Händler mal die angebliche gesetzliche Grundlage zeigen lassen.