Beiträge von AMenge im Thema „Bei Neufahrzeugbestellung Wunschbereifung möglich ?“

    Okay !

    Und was ist dran an der Aussage, dass am Tag der Übergabe des Neuwagens (also danach) "...gesetzllich vorgeschrieben ist (Originalton Autohaus), dass keine Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden DÜRFEN....." ?

    Somit auch kein Wechsel von Sommer- auf Allwetterreifen. Das wäre erst ab dem Folgetag möglich.

    Da würde ich mir vom Händler mal die angebliche gesetzliche Grundlage zeigen lassen.